Prävention | Aktuelles | 20.06.2017

Bundesinitiative stellt erweiterte Leitlinien zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften vor

Berlin, 20.06.2017. Am heutigen Weltflüchtlingstag stellt das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Unicef erweiterte und überarbeitete „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vor. Der UBSKM ist Teil des Partnernetzwerkes der „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, mit deren fachlicher Beteiligung diese Neuauflage erstellt wurde.

Die „Mindeststandards“ bilden eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz von besonders gefährdeten Personengruppen vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Sie sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften gelten.

Wesentliche Ergänzungen gegenüber der Erstauflage der „Mindeststandards“ aus dem Juli 2016 sind Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI*Geflüchteten. Wie Kinder, Jugendliche und Frauen gelten sie als besonders schutzbedürftige Personengruppen. Außerdem sind Kapitel zum Monitoring und zur Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften hinzugekommen. Leitlinien für die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen wurden erweitert.

Die Neuauflage wurde auf Basis von Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie von Behörden und Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe entwickelt.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen:

Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

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