Diskussionsrunde zu Forderungen und Perspektiven
Pressemitteilungen | 06.06.2013

Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung fordert: Strafrechtliche Verjährungsfristen sollten bei sexuellem Missbrauch nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen

Rörig: „Bei der strafrechtlichen Verjährung ist das neue Opferschutzgesetz (StORMG) keine Antwort auf berechtigte Opferinteressen. Betroffene sind oft erst in ihrer Lebensmitte in der Lage, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen.“ Forschungsergebnisse der Humboldt Universität Berlin bestätigen dringenden Reformbedarf im Strafrecht.
Berlin, 6. Juni 2013. Das vierte und vorerst letzte Hearing der Veranstaltungsreihe „Dialog Kindesmissbrauch“, das heute in Berlin zum Thema „Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit – Erwartungen und Risiken“ stattfindet, bietet Betroffenen, Fachwelt und Politik erstmals eine öffentliche Plattform, über ihre Positionen zu einer Veränderung der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu diskutieren. „Der Runde Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch“ ist bei den strafrechtlichen Verjährungsfristen eindeutig zu kurz gesprungen“, betont Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch seien Betroffene, als die strafrechtliche Verjährung von Missbrauch am Runden Tisch erörtert wurde, dort noch nicht vertreten gewesen. „Es ist wichtig, mit dem Hearing die Tür zu dringend erforderlichen Reformen im Strafrecht jetzt nochmals aufzustoßen und den öffentlichen Diskurs fortzusetzen.“

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