Berlin, 30.05.2018. Die Diakonie Deutschland stärkt ihr Engagement für den Kinderschutz und setzt mit dem sogenannten Bundesrahmenhandbuch-Leitfaden eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Jahre 2016 um. Ziel der Vereinbarung ist es, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Diakonie vor sexueller Gewalt zu schützen. Der Bundesrahmenhandbuch-Leitfaden der Projektgruppe Diakonie-Siegel Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt formuliert Qualitätskriterien, die diakonische und evangelische Einrichtungen sowie ihre Träger bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt unterstützen sollen. Erfüllen Einrichtungen die Qualitätskriterien zum Schutz vor sexueller Gewalt in Einrichtungen, dann kann ihnen das Diakonie-Siegel verliehen werden.
Anlässlich der Präsentation der Projektgruppen-Ergebnisse sagte der Unabhängige Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig: „Sexueller Kindesmissbrauch gehört noch immer zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland. Dies belegen erneut die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017. Der nun erschienene Leitfaden der Diakonie zeigt auf, wie Einrichtungen die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt schützen können. Er gibt wichtige Hinweise, wie Schutzkonzepte von Einrichtungen entwickelt, eingeführt und gelebt werden können. Gelebter Kinderschutz und eine präventive Erziehungshaltung sind Qualitätsmerkmale einer jeden Einrichtung. Zu Recht sollte diesen das Diakonie-Siegel verliehen werden. “
Die Projektgruppe wird geleitet vom Diakonischen Institut für Qualitätsentwicklung (DQE) sowie von dem Projekt „Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt“ der Diakonie Deutschland.
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