Rörig: „Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige darf nicht mehr aufgehalten werden!“
Missbrauchsbeauftragter Rörig hat Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt und Ende 2018 begonnen, mit kirchlichen und staatlichen Vertretern in einen Dialogprozess zu treten. Ziel ist es, Kriterien und Standards der Aufarbeitung zu klären.
Berlin, 24.01.2019. Am 28. Januar 2010 berichtete die Berliner Morgenpost erstmals von Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg und löste damit den sog. „Missbrauchsskandal“ in Deutschland aus. Die Bundesregierung reagierte 2010 mit der Einrichtung eines Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und des Amtes einer „Unabhängigen Beauftragten“. Im Abschlussbericht des Runden Tisches von 2011 fanden sich umfassende Empfehlungen zu Prävention und Hilfen, aber nur wenige Gedanken zur Aufarbeitung. Erst im Januar 2016 konnte nach Beschlussfassung des Deutschen Bundestages im Juli 2015 die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, berufen werden. Sie erhielt den Auftrag, Missbrauch in Institutionen und Familien aufzuarbeiten und ist damit weltweit die einzige Kommission, die den Kontext Familie beleuchtet. Im April 2019 wird sie den Bilanzbericht ihrer bisherigen Arbeit vorstellen.
Rörig: „Sexueller Missbrauch ist in Deutschland bis heute noch nicht mit der notwendigen Konsequenz aufgearbeitet. Über Jahre und Jahrzehnte wurde sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Familien und Institutionen vertuscht, bagatellisiert und unter den Teppich gekehrt. Betroffenen wurde vielfach nicht geglaubt und ihnen nur selten auf Augenhöhe begegnet. Heute wissen wir, dass Aufarbeitung nur dann gelingen kann, wenn sie unabhängig und transparent stattfindet und vom Vertrauen Betroffener getragen wird.“
Mit Blick auf die Aufarbeitung im kirchlichen Kontext sei 2018 ein wegweisendes Jahr gewesen. Rörig: „Die Beschlüsse, der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland von Ende 2018, sind ein wichtiges Fundament für die jetzt anstehende umfassende Aufarbeitung sexueller Gewalt in kirchlichen Kontexten. Endlich wurde auf Seiten der Kirchen anerkannt, dass strukturelle und kirchenspezifische Bedingungen sexuellen Missbrauch in diesem Ausmaß ermöglicht haben. Zudem ist nun klar, dass die Anstrengungen für die Aufarbeitung dieses ungeheuerlichen Unrechts erheblich verstärkt werden müssen und ohne Betroffenenbeteiligung nicht gelingen wird. Dieser Prozess darf jetzt von keinem Bistum und keiner Landeskirche mehr aufgehalten werden.“
Ende Dezember 2018 hat Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates eine Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für eine umfassende Aufklärung und unabhängige Aufarbeitung entwickelt, die in den kommenden Wochen mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche, Ressorts der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erörtert werden. Rörig möchte die staatliche Seite dafür gewinnen, die kirchliche Aufarbeitung zu unterstützen. Gemeinsam sollten Kriterien und Standards zur Betroffenenbeteiligung, Einrichtung unabhängiger Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern und Landeskirchen, und Zugangsbefugnissen zu Akten und Archiven sowie Entschädigungsfragen erörtert und möglichst festgelegt werden. „Insbesondere die Frage nach einer angemessenen Entschädigung ist für viele Betroffene nach wie vor eine offene Wunde “, so Rörig.
Mit Blick auf die von Papst Franziskus im Februar 2019 im Vatikan geplante Konferenz der Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus aller Welt hofft Rörig, dass die umfassende Aufarbeitung in allen Bereichen der katholischen Kirche gestärkt und Widerstände und Zögern dagegen abgebaut werden. Rörig: „Die Konferenz ist hoffentlich ein wichtiger Schritt, auch um jene zu gewinnen, die sich Missbrauch in ihren Reihen bisher nicht vorstellen wollen oder die Aufarbeitung des Unrechts sogar ablehnen. Es würde mich sehr freuen, wenn die Konferenz allen deutschen Bistümern Stärkung für die anstehenden Aufarbeitungsvorhaben bieten könnte.“
Mit Kabinettbeschluss vom 12. Dezember 2018 hat die Bundesregierung das UBSKM-Amt und den Betroffenenrat dauerhaft eingerichtet und die Aufarbeitungskommission bis Ende 2023 verlängert.
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