Pressekonferenz Beauftragter Rörig und Minister Lucha
Prävention | Aktuelles | 28.01.2019

1 Jahr nach Missbrauchsfall Staufen - Rörig nimmt an Sitzung der Kommission Kinderschutz des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart teil

Berlin/Stuttgart, 28.01.2019. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Stuttgart an der Sitzung der Kommission Kinderschutz des Landes Baden-Württemberg teilgenommen, die sich mit den Konsequenzen aus dem Missbrauchsfall Staufen auseinandersetzt. Zuvor gaben der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, und der Beauftragte Rörig eine gemeinsame Pressekonferenz.

Die Kommission wurde nach dem schrecklichen Gewaltverbrechen in Staufen eingerichtet, um Minderjährige in Baden-Württemberg besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Rörig „Der Missbrauchsfall Staufen hat eine exemplarische, bundesweite Bedeutung. Der Fall legt in tragischer Weise offen, welchem Martyrium ein Kind ausgesetzt sein kann, wenn es strukturelle und personelle Schwachstellen im Kinderschutz gibt. Ich freue mich, dass ich heute mit der Kommission Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz auf der Ebene der Länder und Kommunen erörtern kann.“ Aufbauend auf seinem Engagement könne Baden-Württemberg für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt auch für andere Länder Vorreiter sein, so Rörig.

Bei seinem Besuch in der Kommission Kinderschutz stellte Rörig erstmals sein Empfehlungspapier für einen verbesserten Schutz vor sexueller Gewalt in den Ländern vor mit dem Titel „Schlussfolgerungen aus dem Missbrauchsfall Staufen – Empfehlungen des UBSKM für Bund, Länder und kommunale Ebene“. Mit diesem Papier möchte Rörig Länder und Kommunen adressieren, sowie die Ressorts der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz, des Inneren, des Kultus, der Finanzen und der Staatskanzleien. Sie alle seien gefordert, beim Kinderschutz gemeinsam zu handeln und Verbesserungen herbeizuführen.

Zentrale Empfehlungen aus dem 20 Empfehlungen fassenden Papier sind u. a. Verbesserungen bei der Kinderschutzarbeit der Jugendämter, Stärkung der spezialisierten Fachberatung, Sicherung der Qualifizierung der Familiengerichtsbarkeit, verbesserte Bekämpfung von Missbrauchsabbildungen im Netz, Konzepte für Schutz und Hilfen in Einrichtungen, Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, bessere Kooperation und Koordination auf Landesebene, u. a. zum Beispiel durch die Errichtung von Ämtern von Landesmissbrauchsbeauftragten.

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