Aktenordner im Gerichtssaal im Fall Lügde
Der Beauftragte | Pressemitteilungen | 05.09.2019

Rörig: „Die Länder unterschätzen Kindesmissbrauch und die enormen Folgen“

Statement Missbrauchsbeauftragter Rörig zum Urteil im Prozess um den Kindesmissbrauch in Lügde am 05.09.2019

Berlin, 05.09.2019 Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat das Landgericht Detmold heute die Urteile verkündet. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, fordert Politik in Bund und Ländern erneut auf, die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Missbrauchsabbildungen, sog. Kinderpornografie, vehement voranzutreiben:

„Das  Landgericht Detmold hat das mögliche Strafmaß weitgehend ausgeschöpft und damit auch das wichtige Signal gesendet, dass der Rechtsstaat diese schweren Verbrechen an Kindern hart bestraft. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien ist es wichtig, dass die Urteile jetzt gesprochen wurden und sie wissen, dass Justiz und Gesellschaft auf ihrer Seite stehen und ihr Leben jetzt wieder sicher ist. Dies ist ein wichtiger Schritt um die Gewalttaten zu verarbeiten.“ 

Rörig mahnte, angesichts dieses extremen Falles nicht zu vergessen, dass viele Kinder überall und täglich sexueller Gewalt ausgesetzt sind, vor allem in der eigenen Familie, aber auch durch Gleichaltrige, in Einrichtungen oder durch die Nutzung des Internets. „Die meisten Fälle kommen aus Angst, Scham und Unwissenheit nicht zur Anzeige. Was die Gefahren sexueller Gewalt angeht, ist noch immer eine erschreckende Ahnungslosigkeit und eine unangebrachte Sorglosigkeit weit verbreitet.“

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten

Angebote und Projekte des UBSKM

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.