Der Gesetzesentwurf liegt im Moment zur ersten Stellungnahme im Bundesrat und wird im Anschluss an den Bundestag gegeben. Der Bundestag wird sich voraussichtlich im Oktober intensiv damit beschäftigen.
Unsere Einschätzung zum Gesetzesentwurf ist wie folgt:
Es ist gelungen, im Vergleich zum im November 2018 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, wesentliche Verbesserungen zu erreichen. So ist z. B. der Berufsschadensausgleich weitgehend wieder verankert worden. Auch wurde die regelhafte Überprüfung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) wieder gestrichen.
Und es konnten weitere Verbesserungen im derzeit vorliegenden Regierungsentwurf erreicht werden, beispielsweise:
- eine deutlich erhöhte Grundrente,
- die Sicherung des Anspruchs auf therapeutische Leistungen außerhalb des Spektrums der gesetzlichen Krankenversicherung,
- die Möglichkeit für Betroffene von Missbrauchsdarstellungen (so genannte Kinderpornografie), künftig (ab Tatzeitpunkt 2024) Leistungen zu erhalten,
- künftig wird die Vernachlässigung in der Kindheit als eigener Schädigungstatbestand erfasst. Das heißt, die künstliche Trennung, dass gesundheitliche Schäden aufgrund der in der Familie erlebten negativen Erfahrungen und nicht etwa vom Missbrauch herrühren, kann nicht mehr so leicht vorgenommen werden und
- ein Recht auf schnelle Hilfen und damit der Zugang zu den Traumaambulanzen wird möglich.
Dennoch bleiben viele Hürden, die das bisherige OEG für Betroffene von sexualisierter Gewalt enthält, unverändert bestehen, beispielsweise:
- Der Nachweis der Tat wird nicht erleichtert.
- Der Anforderungen an den Nachweis der Schädigungsfolgen bleiben auf dem bisherigen Stand.
- Betroffene in der BRD vor 1976 und in der DDR vor 1990 bleiben weiterhin weitgehend ausgeschlossen.
- Es gibt auch künftig kein Recht auf kostenfreie externe Begleitung in Verfahren, z. B. durch spezialisierte Fachberatungen oder Anwälte.
Und es sind auch Verschlechterungen zum bisherigen OEG vorgenommen worden, die wir kritisieren:
- Es ist noch nicht hinreichend sichergestellt, dass das Recht auf berufliche Rehabilitation und das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen, die ohne die Gewalttat möglich gewesen wären, tatsächlich im gleichen Umfang wie bisher bestehen bleiben.
- Der Anspruch auf Berufsschadensausgleich entfällt bei (auch nur zeitweiligem) Umzug ins (auch europäische) Ausland. Es erfolgt eine pauschalierte Abfindung zum Nachteil der Betroffenen, selbst wenn sie später nach Deutschland zurückziehen.
Für uns war und ist es wesentlich, dass bisherige Hürden im Antragsverfahren abgebaut werden. Hier gibt es aber keine tatsächlichen Verbesserungen, sondern nur eine Klarstellung der geltenden Rechtsprechung im Gesetz. Verfahren werden weiter nicht beschleunigt und die Belastungen von Betroffenen in Verfahren nicht reduziert.
Es sind keine Ombuds- oder Clearingstellen vorgesehen. Wir gehen nicht davon aus, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung zu einer schnelleren und betroffenensensiblen Antragsbearbeitung führt. Hier hätten wir uns zumindest eine umfassende Evaluierung gewünscht, um künftig dringende Nachbesserungen im Gesetz auf Grundlage der Ergebnisse einfordern zu können.
Gemeinsam sollten wir jetzt versuchen, Leistungsverschlechterungen durch die Anwendung des neuen Gesetzes zu verhindern. Die „SER-Reform-Postkarte“, die hier heruntergeladen werden kann, soll Entscheidungsträger_innen beim Bund und in den Ländern für die Schwächen des Gesetzes zumindest sensibilisieren. Je mehr Entscheidungsträger_innen vor Ort angesprochen werden, desto mehr Debatte über die kritischen Punkte können wir hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren erreichen.
Die Postkarte geht auf eine Initiative von Kerstin Claus – für den Betroffenenrat – und von Ingo Fock – als 1. Vorsitzender gegen-missbrauch e. V. – zurück. Sie soll jeder und jedem ermöglichen, z. B. Ihre bzw. seine Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie weitere Personen, die die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts voranbringen können, anzuschreiben.
Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.
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