UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig, Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey
Aufarbeitung | Pressemitteilungen | 02.12.2019

Giffey und Rörig richten Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Verständigung über konkrete Ziele und Umsetzungsschritte bis Sommer 2021

Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ kommt heute der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, treffen sich mehr als 40 hochrangige staatliche und nicht-staatliche Akteure im Bundesfamilienministerium. Der Nationale Rat ist der Ort für den langfristig angelegten interdisziplinären Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zur dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen. Dem Gremium gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis auch Betroffene an. Der Rat soll bis Sommer 2021 eine Verständigung über konkrete Ziele und Umsetzungsschritte erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Sexualisierte Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche sind keine Einzelfälle, sondern ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht. Daher ist es wichtig, dass wir beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch alle an einem Strang ziehen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie gut aufwachsen. Daher müssen wir alle zusammen für wirksame Schutzkonzepte und Hilfen sorgen. Das heutige Bekenntnis zur Zusammenarbeit ist fast 10 Jahre nach dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ ein weiterer wichtiger Schritt und ein Startschuss für einen Schulterschluss auf höchster Ebene zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Verantwortungsträgern, Wissenschaft und Betroffenen.“

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist nach der dauerhaften Einrichtung des Amtes eines Unabhängigen Beauftragten mit einem Betroffenenrat und mit der Verlängerung der Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der nächste große Meilenstein. Ziel des Nationalen Rates soll sein, sich gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft über die nächsten konkreten Schritte im Kampf gegen sexuellen Missbrauch zu verständigen. Alle Verantwortungsträger sollen hierzu in ihrer Zuständigkeit einen Beitrag leisten.

Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig:
Wenn wir uns die ungebrochen hohen Fallzahlen und die Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde oder jetzt Bergisch-Gladbach vor Augen führen, ist völlig klar, dass tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt sind. Wir müssen von 1 bis 2 betroffenen Kindern in jeder Schulklasse ausgehen – dieses Ausmaß darf nicht länger hingenommen werden. Für die Arbeit des Nationalen Rates habe ich mir große Ziele gesetzt. Wir müssen in Deutschland dringend einen spürbaren Rückgang der Missbrauchsfälle erreichen. Betroffene Kinder und Jugendliche dürfen künftig nicht mehr übersehen und sexueller Missbrauch muss früher beendet, sowie die Folgen sexueller Gewalt maximal gelindert werden. Besonders liegt mir zudem eine Verständigung zu einer umfassenden Prävalenz- und Wirkungsforschung in Deutschland und eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiative, in der Dimension der Anti-AIDS-Kampagne, am Herzen.

Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
„Der Betroffenenrat begrüßt, dass mit dem Nationalen Rat eine konzentrierte, gesamtgesellschaftliche Anstrengung unternommen wird, Kinder und Jugendliche und deren Schutz vor sexualisierter Gewalt in den Mittelpunkt gemeinsamen Handelns zu stellen. Erstmalig werden Betroffene mit ihrer fachlichen Expertise und ihrem Erfahrungswissen von Beginn an in diese gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen einbezogen. Für den Betroffenenrat ist das ein Erfolg auch seiner Arbeit in den vielfältigen Themenfeldern gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten und verschiedenen Ministerien der Bundesregierung. Wir setzen durch die Arbeit des Nationalen Rates auf ein gestärktes konsequentes Handeln mit dem Ziel, am Bedarf Betroffener orientiert in flächendeckende Unterstützung und Hilfe, in Fachberatungsstellen, in Ausbildung und Qualifizierung, in Aufarbeitung und Prävention zu investieren.“

Nach seiner Konstituierung wird der Nationale Rat in thematischen Facharbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen arbeiten und jeweils zweimal im Jahr 2020 sowie einmal im Jahr 2021 tagen:

  • Schutz und Hilfe
  • Kindgerechte Justiz
  • Ausbeutung und Internationale Kooperation
  • Forschung und Wissenschaft.

Bis zum Sommer 2021 soll der Nationale Rat sich zu konkreten Zielen und Umsetzungsschritten verständigt haben.

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