Berlin/Köln, 29. November 2019. Zum dritten Mal trafen sich gestern die Missbrauchsbeauftragten Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig gemeinsam mit Vertretungen der katholischen Kirche in Deutschland und der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ zum Gespräch über verbindliche Kriterien und Standards der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Nach Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) wurde ein gemeinsames Engagement vereinbart. Nach Treffen im Mai und September 2019 konnte nun die erste Phase der Zusammenarbeit abgeschlossen werden.
Bischof Dr. Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, zeigten sich sehr zufrieden, dass am gestrigen Tag Einigung zu den Eckpunkten hergestellt werden konnte, nach denen die unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den Diözesen transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll. Einvernehmen wurde zudem zur Einbindung von unabhängigen Expertinnen und Experten und Betroffenen in den Aufarbeitungsprozessen erzielt.
Rörig: „Ich bin erleichtert, dass wir uns mit Bischof Dr. Ackermann gestern auf Eckpunkte künftiger Strukturen der Aufarbeitung einigen konnten. In Diözesen, in denen diese Eckpunkte Verbindlichkeit erlangen, wird sichergestellt, dass Betroffene an der institutionellen Aufarbeitung mitwirken und bei der individuellen Aufarbeitung bestmögliche Unterstützung erhalten. Ich setze darauf, dass sich alle Erzbischöfe und Bischöfe unserem Konsens anschließen.“
Bischof Ackermann äußerte sich zufrieden mit dem bisherigen Verlauf der Zusammenarbeit: „Als katholische Kirche in Deutschland bemühen wir uns seit Jahren um eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Wir wollen die zukünftigen Aufarbeitungsprozesse nach einheitlichen Rahmenbedingungen gestalten und sind dankbar, dass wir hierbei vom Unabhängigen Beauftragten und den Mitgliedern der bei ihm eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt werden.“
Im nächsten Schritt werden jetzt in einem innerkirchlichen Abstimmungsprozess Rückmeldungen zu den Eckpunkten eingeholt, so Bischof Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig, um dann im Frühjahr 2020 eine abgestimmte Handlungsgrundlage für die Aufarbeitung in den Diözesen zu haben.
Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“:
Anfang Dezember 2018 hat der Unabhängige Beauftragte Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der Aufarbeitungs-kommission und des Betroffenenrates die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für eine umfassende Aufklärung und unabhängige Aufarbeitung entwickelt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche weiterentwickelt werden.
Zu den Mitgliedern der AG „Aufarbeitung Kirchen“ gehören:
- Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Dr. Christine Bergmann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
- Prof. Heiner Keupp, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
- Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
- Renate Bühn, Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM
- Kerstin Claus, Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM
- Dr. Manuela Stötzel, Leiterin des Arbeitsstabes des UBSKM
- Kathrin Power, Leiterin des Büros der Kommission (i. V.)
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen des UBSKM und der Deutschen Bischofskonferenz zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.
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