Der Betroffenenrat begrüßt, dass mit dem Nationalen Rat eine konzentrierte, gesamtgesellschaftliche Anstrengung unternommen wird, den Kampf gegen sexualisierte Gewalt und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in den Mittelpunkt gemeinsamen Handelns zu stellen. Dabei wird eine starke Betroffenenbeteiligung mit fachlicher Expertise und Erfahrungswissen von Beginn an in allen Prozessen einbezogen. Dies ist ein deutliches, wertschätzendes und zukunftweisendes Zeichen. Für alle Betroffene wird dadurch ein Stück mehr an gesellschaftlichen Bo-den bereitet für mehr Gehör, mehr Sichtbarkeit und mehr MitSprache.
Nach erfahrener sexualisierter Gewalt benötigen Betroffene ein unterstützendes Umfeld, schnelle professionelle Intervention und Hilfen, so langfristig wie nötig. Doch die meisten spezialisierten Fachberatungsstellen sind noch immer nicht ausreichend finanziell abgesichert – es fehlt an einer flächendeckenden und wohnortnahen psychosozialen Versorgung.
Noch immer bieten viel zu selten nahe Bezugspersonen, die Familie, das soziale Umfeld, Institutionen, die Rechtspraxis und die Gesellschaft betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Chancen des Sprechens und Ausbrechens. Bei Aufdeckung sind Betroffene häufig zusätzlich und zumeist allein mit aktiver Vertuschung, Leugnung, Bagatellisieren, Pathologisierung der Folgen und auch Behördenversagen konfrontiert. Für Betroffene zusätzlich schwer belastend, kräftezehrend, zermürbend…, weil sie das Schweigen brechen.
Damit Prävention und Intervention gelingen kann, braucht es regelmäßige, altersspezifische Präventionsangebote in jeder Schule und Kita. Schutzkonzepte müssen verpflichtend in allen Einrichtungen verankert werden, in denen Kinder und Jugendliche unterrichtet und betreut werden, oder ihre Freizeit verbringen. Das muss ein wesentliches Ziel unserer gemeinsamen Arbeit sein.
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