von links nach rechts: Mitglied der Aufarbeitungskommission Matthias Katsch, UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig, Regisseurin Caroline Link und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ Silke Noack
Der Beauftragte | Pressemitteilungen | 28.01.2020

Bilanz 10 Jahre „Missbrauchsskandal“

Rörig: „Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als nationale Aufgabe verstanden werden.“ Neuer Spot „Anrufen hilft!“ von Regisseurin Caroline Link appelliert an Menschen aus dem Umfeld von Kindern aktiv zu werden.

Berlin, 28.01.2020. Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland. Zum Abschluss der Pressekonferenz stellte die Regisseurin Caroline Link den neuen Spot „Anrufen hilft!“ gegen Kindesmissbrauch vor. 

Rörig: „Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das alle angeht. Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“

Zentrales Ziel: Maximale Reduzierung der Fallzahlen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet jährlich über 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, sogenannte Kinderpornografie. Hinzu kommen tausende Fälle, von denen wir keine Kenntnis haben. „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  1. einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  2. Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  3. Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. Mit Blick auf Jugendämter, Fachberatungsstellen und Ermittlungsbehörden fordert Rörig eine personelle und finanzielle Stärkung. Zudem müssten alle Ermittlungsinstrumente geschärft werden. Es brauche eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung, gesetzliche Meldepflichten zu Missbrauchsabbildungen im Netz und in diesem Zusammenhang auch einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Verhältnis Datenschutz und Kinderschutz. Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden. Rörig: „Wir brauchen eine 100-Prozent-Lösung! Es darf in den kommenden Jahren keine Kitas, Schulen, Gemeinden oder Sportvereine mehr geben, die sich nicht als Schutzorte für Kinder verstehen und entsprechende Präventionskonzepte umsetzen.“ Mit Blick auf die Schulen, dem einzigen Ort, an dem alle Kinder erreicht werden können, hoffe er, dass die Länder ihre Schulgesetze entsprechend ändern. Wer dauerhaft verantworte, dass nichts oder viel zu wenig für Schutz und Hilfe getan werde, laufe in letzter Konsequenz Gefahr, sich dem Vorwurf der Duldung auszusetzen, so Rörig.

Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“ 

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung 

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen. 

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.

Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.


Zum Hintergrund: Am 28.01.2010 berichtete die Berliner Morgenpost über Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg. Viele hunderte Betroffene aus weiteren Einrichtungen wie dem Kloster Ettal oder der Odenwaldschule brachen daraufhin ihr Schweigen und lösten damit im Frühjahr 2010 den sog. „Missbrauchsskandal“ aus. In der Folge wurde der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung (2010/11) einberufen und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten eingerichtet.


Informationen, Hilfe- und Unterstützungsangebote:
www.beauftragter-missbrauch.de  
www.hilfeportal-missbrauch.de (Adressdatenbank mit Hilfeangeboten vor Ort)
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Tel. 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de; www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de 

Weitere Informationen zum Spot und zur Arbeit des Hilfetelefons:
www.anrufen-hilft.de 


Wenn Sie für Ihre Berichterstattung sende-/printfähige Dateien des Spots benötigen, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des UBSKM.

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten

Angebote und Projekte des UBSKM

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.