Pressemitteilungen | 23.03.2020

5 Jahre Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Die Erfahrungen und Kompetenzen von Betroffenen sind für meine Arbeit unerlässlich.“

Berlin, 23.03.2020. Heute vor fünf Jahre wurde der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) konstituiert. Damit wurde die im damaligen Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene verwirklicht. Der Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig sprach damals von einem „historischen Ereignis“.

Im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre der Zusammenarbeit betonte Rörig: „Die Mitglieder des Betroffenenrates sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und verfügen über enormes Detailwissen zu vielen Aspekten der perfiden sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Für unser gemeinsames Engagement ist diese umfassende Expertise von Betroffenen unverzichtbar.“

Der Betroffenenrat begleitet die Arbeit des UBSKM auf vielen Ebenen. Seine Mitglieder sind in Gremien wie dem „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ vertreten, unterstützen Initiativen des UBSKM wie die Präventionsinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ vor Ort und in der inhaltlichen Ausrichtung oder bringen ihre Erfahrungen in neue Gesetzesvorhaben ein. Der Betroffenenrat hat außerdem bereits zwei Betroffenenkongresse mit internationalen Teilnehmenden ausgerichtet.

Rörig würdigte das große ehrenamtliche Engagement des Betroffenenrates und sagte: „Die Arbeit des Betroffenenrates verdient unseren uneingeschränkten Dank und Respekt. Gerade bei dem Bemühen, Politik und Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren, ist das Erfahrungswissen von Betroffenen eine außerordentlich wertvolle Hilfe.“

Der Betroffenenrat erklärte: „Es gibt Vieles aus den letzten fünf Jahren, worauf wir stolz sein können. Mit unserer Arbeit konnten wir immer wieder zeigen, wie wichtig es ist gerade auch bei Gesetzesvorhaben die fachliche Expertise Betroffener und ihr Erfahrungswissen konsequent einzubeziehen. Dies hat nun auch die Politik erkannt und in der Konsequenz sowohl das Amt eines Missbrauchsbeauftragten und eben auch des Betroffenenrates dauerhaft eingerichtet. Auch auf Länderebene wird es zunehmend selbstverständlicher, Betroffenenexpertise einzubeziehen, auch wenn weiter Landesmissbrauchsbeauftragte und entsprechend Landesbetroffenenräte fehlen. Dennoch bleiben die Herausforderungen sowohl für den UBSKM als auch alle anderen Beteiligten riesig: Je mehr Themen angegangen werden, umso klarer wird, wie viel Arbeit noch vor uns liegt, bevor alle Kinder und Jugendliche in ihrem sozialen Umfeld besser geschützt werden können. Wir brauchen ein funktionierendes, betroffenensensibles System aus nachhaltiger Prävention, zielgerichteter und koordinierter Intervention sowie schnellen Hilfen, das bei sexueller Gewalt zielgerichtet einschreiten kann. Betroffene müssen endlich schnell, unbürokratisch aber auch nachhaltig die Hilfe erhalten, die sie benötigen, statt wie heute viel zu oft erneut allein gelassen zu werden. Wir freuen uns auf die Herausforderungen der kommenden fünf Jahre und natürlich auf die neuen Mitglieder des Betroffenenrates, mit denen wir dann verstärkt gemeinsam für die Belange Betroffener uns einsetzen werden.“ 


Der Betroffenenrat ist ein politisches Gremium, das sich im März 2015 konstituiert hat. Die aktuell elf Mitglieder haben alle selbst sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und/oder Jugend in den unterschiedlichsten Kontexten erlebt und arbeiten seit Jahren auch beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema.

Mit der dauerhaften Einrichtung des Amtes einer oder eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde durch das Bundeskabinett im Dezember 2018 auch die Tätigkeit des Betroffenenrates verstetigt. Im Moment läuft das Auswahlverfahren für den neu zu konstituierenden Betroffenenrat, für den mehr als 200 Bewerbungen eingegangen waren. Er soll im Sommer 2020 durch Bundesministerin Dr. Giffey berufen werden.


Weitere Informationen und Hilfeangebote:
www.beauftragte-missbrauch.de
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Tel. 0800 2255530 (kostenfrei und anonym)

Praktikumsplätze

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