Fotomontage, die Mitglieder des Betroffenenrats zeigt
Der Beauftragte | Pressemitteilungen | 26.06.2020

Erste Sitzung des neuberufenen Betroffenenrates beim UBSKM

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Einsatz, Energie und Expertise des Betroffenenrates sind eine starke Säule im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Gerade bei dem ständigen Bemühen, Politik und Gesellschaft für konsequenteres Handeln zu gewinnen, ist die Kompetenz Betroffener unerlässlich.“

Heute fand die konstituierende Sitzung des neu berufenen Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) statt. Das Gremium umfasst nun 18 Mitglieder, eine dringend erforderliche Verstärkung um sieben Betroffene angesichts des sehr großen und anspruchsvollen Aufgabengebietes:

 „Das Bekanntwerden immer neuer Missbrauchsfälle wie jüngst in Münster oder die durch die Corona-Krise sichtbar gewordene, erschreckend alltägliche familiäre Gewalt zeigen: die Herausforderungen für einen effektiven Kinderschutz in Deutschland wachsen ständig,“ sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. “Für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und den Folgen ist die Kompetenz und das Erfahrungswissen Betroffener unerlässlich.“

Das Bewerbungsverfahren für den Betroffenenrat war am 21. Oktober 2019 gestartet, bis zum 9. Dezember 2019 gingen über 200 Bewerbungen ein, die ein Auswahlgremium gesichtet hat. Das Auswahlgremium einigte sich nach einem differenzierten Auswahlverfahren einstimmig auf sieben neue Mitglieder und schlug diese Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zur Berufung vor, die Anfang Juni 2020 erfolgte.  Die weiteren elf Mitglieder waren bereits im ersten Betroffenenrat tätig und setzen ihr Engagement fort. Bei der Auswahl und Zusammensetzung des neuen Betroffenenrates waren die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten besonders relevant.

Der Betroffenenrat erklärte: „Seit der Gründung des Betroffenenrates 2015 ist es gelungen, über die fachliche und persönliche Expertise von Betroffenen zunehmend politische und gezielt auch gesellschaftliche Prozesse zu initiieren und zu begleiten. Diese politische Beteiligung von Betroffenen ist tatsächlich auf nationaler wie internationaler Ebene einmalig. Wir wünschen uns sehr, dass irgendwann die Expertise von Betroffenen völlig selbstverständlich eingeholt wird und dieses Beteiligungsmodell in den Bundesländern, in Organisationen und Institutionen und international Schule macht.“

Der Unabhängige Beauftragte betonte mit Blick auf die bisherige Zusammenarbeit: „Die Mitglieder des Betroffenenrates sind Expertinnen* und Experten* in eigener Sache und verfügen über enormes Detailwissen zu vielen Aspekten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Für unser dringend notwendiges und gemeinsames Engagement ist diese umfassende Expertise von Betroffenen unverzichtbar.“

„Es ist ein starkes Signal, dass mit der zeitlichen Entfristung des Betroffenenrates die dauerhafte Beteiligung von Betroffenen gesichert ist,“ sagte der Betroffenenrat. „Wir werden als Gremium alles daransetzen, gemeinsam das gesellschaftliche Tabu rund um sexuelle Gewalt zu durchbrechen. Es geht darum Täter*innenstrategien gesamtgesellschaftlich zu erkennen und zu durchkreuzen und betroffenen Kindern und Jugendlichen ebenso wie erwachsen gewordenen Betroffenen alle individuell erforderlichen Hilfen und Begleitung zu ermöglichen.“             

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Er wurde im März 2015 erstmals konstituiert. Die Mitglieder haben sexualisierte Gewalt in unterschiedlichen Kontexten erlebt, zum Beispiel im familiären, institutionellen und nicht-institutionellen Kontext sowie im Bereich der organisierten und rituellen Gewalt. Der Betroffenenrat setzt sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt ein, die Mitglieder geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Indem der Betroffenenrat bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben, Stellungnahmen und Positionierungen des UBSKM mitwirkt, trägt er die Anliegen und Expertisen der Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlitten haben, in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs.

Weitere Informationen zur Arbeit des Betroffenenrates finden Sie hier:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat

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