Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 17.11.2020

Erklärung des Betroffenenrates beim UBSKM zur Teilnahme an der konstituierenden Sitzung Begleitender Rat FSM

Am 19. November 2020 findet die konstituierende Sitzung des geplanten Begleitenden Rates für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) statt. Der Betroffenenrat (BR) beim UBSKM wurde gebeten, mit zwei Vertreter*innen in diesem Begleitrat mitzuarbeiten. Unter Vorbehalt werden wir an dieser konstituierenden Sitzung mit zwei Mitgliedern teilnehmen.

In den vergangenen Jahren hat sich der Betroffenenrat immer wieder bemüht, in Kontakt und in Austausch mit der Geschäftsstelle des Fonds zu kommen und strukturierte Formen der konstruktiven Zusammenarbeit zu etablieren. Unserer Erfahrung nach haben und hatten die oft unzureichende Bearbeitung von Anträgen oder auch die Abwicklung von Zahlungen vielfältig belastende und existenzbedrohende Auswirkungen auf Betroffene, die beim Fonds einen Antrag gestellt haben. Aus diesen Gründen steht der Fond seit Jahren unter berechtigt harscher Kritik. Die Mitglieder des Betroffenenrates haben sich mehrfach und wiederholt bereit erklärt, bei allen Fragen zu unterstützen und deutlich signalisiert, ihre Erfahrungen zur Verbesserung der Strukturen einzubringen. Dazu gehört auch die grundsätzliche Bereitschaft in entsprechenden Gremien mitzuwirken. Dennoch ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, die Form und Kompetenzen einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen FSM und BR hinreichend zu klären. Uns ist derzeit nicht klar genug, wie sich die zuständige Leitungsebene zukünftig eine kontinuierliche Zusammenarbeit außerhalb einer neuen Gremienstruktur vorstellt. Fest steht, dass uns deutlich vermittelt wurde, dass auch auf Seiten des Fonds alle Beteiligten wissen, dass die aktuelle Situation und die extremen Wartezeiten für Betroffene so schnell wie möglich und so umfassend wie möglich verbessert werden müssen. Bevor wir also eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Begleitenden Rat zusichern, brauchen wir verbindliche Zusagen zu Standards der Zusammenarbeit.

Unter solchen Voraussetzungen wären die Mitglieder des Betroffenenrates trotz der tatsächlich mühseligen und seit Jahren bestehenden Missstände auch weiterhin bereit, sich strukturell und begleitend einzubringen und zu konkreten Verbesserungen beizutragen. Priorität haben für uns die Interessen der Betroffenen und der Wille zu echten Veränderungen und ihrer tatsächlichen Umsetzung.

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