Der Unabhängige Beauftragte Rörig sprach bei der Fachtagung der Diakonie Deutschland „Missbrauch, Gewalt und Schutzkonzepte in diakonischen und kirchlichen Einrichtungen“ über die Bedeutung von Schutzkonzepten zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Hierbei komme der Diakonie mit ihren über 450.000 hauptamtlichen Beschäftigten eine sehr wichtige Rolle beim institutionellen Kinderschutz zu.
Rörig forderte auf der Tagung erneut die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten in allen Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind. Schutzkonzepte seien kein Generalverdacht gegen Einrichtungen und ihre Beschäftigten. Vielmehr böten sie klare Strukturen, Regeln und ein Grundwissen zu sexueller Gewalt und signalisierten Verantwortungsübernahme, Qualitätsstandards sowie Qualitätsentwicklung. Die Botschaft laute: Missbrauch ist nicht unausweichlich. Gegen Missbrauch gibt es Schutzkonzepte!
Schutzkonzepte als gelebter Alltag
Jede Einrichtung müsse ihr individuelles Konzept entwickeln. Diesen Prozess sollten möglichst Beratungsstellen begleiten. Auch Mütter und Väter sollten in diesen Prozess einbezogen werden, Damit Schutzkonzepte gelebter Alltag werden, braucht es Einrichtungsleitungen, die Prävention und Kinderschutz kontinuierlich in das Team hereintragen und dessen Anregungen aufgreifen. Fortbildungen seien notwendig, um die Dringlichkeit des Themas bewusst zu machen, könnten entscheidend zur Sensibilität beizutragen und sollten daher auch verpflichtend sein.
Hierfür ist in den Landeskirchen, den Landesverbänden der Diakonie und an der Spitze der jeweiligen Kirchengemeinde oder des örtlichen diakonischen Trägers eine klare und proaktive Haltung erforderlich. Ihnen muss es letztlich gelingen, die einzelne diakonische Einrichtung, die einzelne Gemeinde für Schutz und Hilfe zu gewinnen.
Fachlicher Austausch
Nach der Begrüßung und einem Gespräch von Rörig und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden in vier Workshops die Aspekte bei der Implementierung von Schutzkonzepten vertieft, darunter die Verantwortlichkeit von Leitungen, die Frage nach Nähe und Distanz kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit, die Implementierung von Beschwerdeverfahren sowie die Partizipation von Heranwachsenden.
Die Rede des Missbrauchsbeauftragten findet sich hier.
Der Tagungsflyer zum Download findet sich hier.
Weitere Informationen zur Umsetzung von Schutzkonzepten finden sich hier.
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