Derzeit sind die Psychotherapie betreffenden anstehenden Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ein wichtiges Thema. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät aktuell über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien. Darüber hinaus sind durch das Gesetz mindestens 4.000 Psychotherapiesitze vom Abbau bedroht, wenn es nicht zeitnah eine neue und verbesserte Bedarfsplanung gibt. Die Situation für Patient_innen wird sich ansonsten bei ohnehin langen Wartezeiten noch weiter verschärfen.
Die Arbeitsgruppe hat sich auch mit der S3 Leitlinie zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung beschäftigt und damit zusammenhängend mit der Forschungslage zur Psychotherapie von Traumafolgestörungen. Hier wird deutlich, dass es für die Behandlung komplex traumatisierter Menschen noch viel zu wenig systematische Forschung gibt. Insbesondere diese Patientengruppe wird derzeit unzureichend therapeutisch versorgt.
Bei der Diagnose einer Traumafolgestörung bzw. komorbider Problematiken wird neben anderen Verfahren seit Kurzem eine adaptierte Version der Dialektisch Behavioralen Therapie (DBT-PTBS) angeboten. Bisher liegen jedoch kaum Studien zur Langzeitwirkung der unterschiedlichen Formen der DBT vor. Studien zur kurz- bzw. mittelfristigen Wirkung der DBT beinhalten darüber hinaus in der Regel keine Selbsteinschätzung der (ehemaligen) Patient_innen. Um Erfahrungen mit DBT seitens der behandelten Menschen in größerer Zahl einholen zu können, hat die AG Therapie eine noch bis zum 15.01.2016 laufende Online-Befragung entworfen.
Ein Ziel für 2016 ist es, zum Thema Traumatherapie eine Stellungnahme zu erarbeiten und Bundesminister Hermann Gröhe zukommen zu lassen. Eine an den individuellen Bedürfnissen Betroffener orientierte Traumatherapie muss aus Sicht des Betroffenenrats unbedingt Teil der Regelversorgung werden.
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