Prävention | Meldungen Betroffenenrat | 17.12.2015

Verbesserung der Hilfesysteme OEG und EHS

Der Betroffenenrat setzt sich intensiv für eine Verbesserung der Hilfssysteme zugunsten der Opfer sexueller Gewalt ein. Dies betrifft sowohl das ergänzende Hilfssystem (EHS) als auch die geplante Neufassung des Opferentschädigungsrechts (OEG).

Für das OEG ist die Reform im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zugesagt worden, ein Referentenentwurf liegt aber bis heute nicht vor. In einem Schreiben an die zuständige Bundessozialministerin Andrea Nahles fordern wir, dass ein Entwurf zeitnah vorgelegt werden muss. Inhaltlich drängen wir auf eine Gleichbehandlung aller Opfer unabhängig vom Tatzeitpunkt. Wir kritisieren die oft viel zu langen sozialrechtlichen Verfahren und fordern die Einrichtung überregionaler Kompetenzzentren mit entsprechend geschulten Mitarbeiter_innen sowohl für behördliche als auch für gerichtliche Verfahren. Vordringlich ist für uns zudem die Absenkung der Anforderungen an Beweisbarkeit der Tat und der Kausalität von gesundheitlichen Folgen des Missbrauchs. Im neuen OEG-Entwurf darf bei typischen gesundheitlichen Folgen eines Missbrauchs nur die Plausibilität zwischen Missbrauch und Folge hinreichendes Kriterium sein.

Einige der weiteren Forderungen betreffen das Recht auf unabhängige anwaltliche Erstberatung, den zeitnahen Zugang zu traumaspezifischer Psychotherapie, die Einführung einer individuellen Rehabilitations-Begleitung durch ausgebildete Case-Manager sowie eine rechtsfolgenoffene Anerkennung des erlittenen Unrechts, auch dann, wenn aus anderen Gründen Leistungen nach dem OEG versagt werden müssen.

In einem parallelen Schreiben an die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fordern wir, dass die ergänzenden Hilfssysteme für Betroffene keinesfalls VOR der Novellierung des OEG auslaufen dürfen. Eine Verlängerung über den Sommer 2016 hinaus ist aus unserer Sicht zwingend notwendig. Die geringe Zahl der bisherigen Anträge zeigt, dass die Hilfen endlich bekannter gemacht werden müssen, damit Betroffene überhaupt von den möglichen Leistungen erfahren.

Die auch im Bereich des EHS überlangen Verfahren sind unzumutbar: Hier fordert der Betroffenenrat die Einführung von Eilverfahren, da jede Verzögerung zu massiven zusätzlichen Belastungen der Betroffenen führt.

Bereits geleistete Gelder von Bund und Ländern müssen auch nach Auslaufen des EHS für die Opfer sexuellen Missbrauchs zur Verfügung stehen. Auch müssen die 14 Bundesländer, die ihren finanziellen Anteil zum Fonds sexueller Missbrauch noch immer nicht geleistet haben, dies endlich nachholen.

Beiden Bundesministerinnen bietet der Betroffenenrat seine Expertise und Zusammenarbeit an, um nach den Forderungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts endlich zu spürbaren Resultaten zu kommen.

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