Aktuelles | 06.04.2022

UNABHÄNGIGE BEAUFTRAGTE CLAUS ZUR PKS 2021

Statement Unabhängige Beauftragte Claus zur PKS 2021 zu Zahlen kindlicher Gewaltopfer

Berlin, 6. April 2022

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2021:

Während sich die Fallzahlen zu sexuellem Missbrauch von Kindern kaum verändert haben (ca. 6 %), verzeichnet die PKS im Bereich der Missbrauchsdarstellungen einen massiven Anstieg um knapp 109 % im Vergleich zum Vorjahr.

„Diese Zahl ist erschreckend, war aber zu erwarten“, so die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus. „Fälle wie in Staufen, Lügde oder Bergisch Gladbach haben den Handlungsdruck erhöht. Durch massive Aufstockungen im Bundeskriminalamt und in vielen Landeskriminalämtern konnte die Suche nach Missbrauchsdarstellungen intensiviert werden. In der Konsequenz wird auch mehr gefunden und das spiegelt sich jetzt in den Zahlen. Die tatsächliche Dimension dahinter dürfte aber weit größer sein. Die Fahndungserfolge des BKA im vergangenen Jahr, etwa mit der Infiltrierung der Plattform „Boystown“, zeigen, dass wir den Tätern und Täterinnen keineswegs tatenlos zusehen und sie jederzeit mit Strafverfolgung rechnen müssen.“ Gleichzeitig komme es viel zu oft zu Verzögerungen in den Ermittlungen, sei es wegen der schieren Menge an Datenmaterial oder aber weil es oft eine besondere Herausforderung ist, die wirklich schweren Fälle herauszufiltern. „Genau diese schweren Fälle müssen wegen ihrer Dringlichkeit im Fokus stehen, um unverzüglich handeln zu können und darüber betroffene Kinder aus dem Missbrauchsgeschehen zu befreien.“ Claus: „Es ist wichtig, dass es perspektivisch eine koordinierte europaweite Zusammenarbeit gibt, um Straftaten im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen konsequent zu verfolgen. Eine zentrale Aufgabe könnte hier das geplante EU-Zentrum übernehmen, indem es zum Beispiel minder schwere Fälle vorsortiert und die nationalen Strafverfolgungsbehörden dadurch entlastet.“

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