Berlin, 21.10.2019. Seit heute können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bewerben. Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 9. Dezember 2019 einreichen.
Der ehrenamtlich tätige Betroffenenrat wirkt bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben, Stellungnahmen und Positionierungen des UBSKM mit und trägt dadurch die Anliegen und Expertise der Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlitten haben, in den politischen Diskurs.
Mitglied des Betroffenenrates kann werden, wer in Kindheit oder Jugend selbst sexuelle Gewalt erfahren hat. Das Gremium soll gendergerecht besetzt sein und unterschiedliche Missbrauchskontexte repräsentieren (zum Beispiel familiären, institutionellen und nicht-institutionellen Kontext, sowie den Bereich der organisierten sexuellen Gewalt).
Die Auswahl der künftigen Mitglieder des Betroffenenrates erfolgt durch ein Auswahlgremium, das aus fünf Personen – zwei Betroffenen, einer Person aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem UBSKM und einer Person aus dem Arbeitsstab des UBSKM – besteht.
Der Betroffenenrat wurde erstmals im April 2015 beim Amt des UBSKM eingerichtet und ist Ende 2018 durch Beschluss des Bundeskabinetts dauerhaft beim UBSKM etabliert worden. Dem Betroffenenrat können künftig bis zu 18 Mitglieder angehören. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 für die Dauer von fünf Jahren von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. Dem aktuell amtierenden Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die ihre Arbeit fortsetzen möchten.
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