Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 06.04.2016

Pressemitteilung: Missbrauchsbeauftragter und Betroffenenrat fordern verbesserte Therapieangebote für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch

Der Betroffenenrat, ein beratendes Fachgremium beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht heute einen Forderungskatalog zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Betroffenen, insbesondere bei der Psychotherapie komplex traumatisierter Menschen.

Berlin, 06.04.2016. Anlässlich des morgigen Weltgesundheitstages und der aktuellen Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Betroffenenrat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, die psychotherapeutische Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt zu verbessern. Hierzu hat der Betroffenenrat einen Forderungskatalog erstellt, der heute veröffentlicht wurde.

Betroffenenrat: „Die ambulante psychotherapeutische Versorgung für durch sexualisierte Gewalt in der Kindheit schwer traumatisierte Menschen ist unzureichend. Betroffene warten lange auf einen Therapieplatz oder werden auf Grund der Komplexität des Krankheitsbilds schon von vornherein abgelehnt. Wer einen der wenigen Therapieplätze bei speziell weitergebildeten Traumatherapeut_innen ergattert hat, muss befürchten, die Therapie nach Erschöpfung der für diese Krankheitsbilder zu eng bemessenen Kontingente mittendrin unterbrechen oder beenden zu müssen, oder sich in eine lange und kraftraubende Auseinandersetzung mit der Krankenkasse begeben. Wir fordern daher unter anderem eine Reform der Bedarfsplanung, eine Flexibilisierung der Therapiekontingente bei komplexen Traumafolgestörungen sowie eine Verbesserung der Ausbildung für alle Berufsgruppen, die im Gesundheitssystem mit traumatisierten Menschen in Kontakt stehen.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, unterstützt das Anliegen des Betroffenenrates. Rörig hat den G-BA aufgefordert, anlässlich der aktuellen Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie die berechtigten Interessen Betroffener sexueller Gewalt in der Kindheit zu beachten. Verbesserungen bei der gesundheitlichen Versorgung dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor große Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von Betroffenen bestehen. Bis heute werden Betroffene von sexueller Gewalt oft nicht zeitnah und passgenau versorgt. Es fehlt weiterhin an einer niedrigschwelligen Struktur bei der Suche nach geeigneten Therapiemöglichkeiten, es gibt nur wenige spezialisierte Therapeuten und nach wie vor mangelt es an traumaspezifischen Aus- und Fortbildungsinhalten für Psychotherapeuten.“

Den Forderungskatalog des Betroffenenrates wertet Rörig als ein wichtiges Signal an die gesundheitspolitischen Entscheider, die Interessen Betroffener bei der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie jetzt ausreichend zu berücksichtigen. Rörig: „In Deutschland sind nach neuesten Schätzungen rund 1 Million Kinder von sexueller Gewalt betroffenen. Sexueller Missbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen an Kindern, oft mit schwerwiegenden Folgen, auch noch im späten Erwachsenenalter. Viele Betroffene leiden unter komplexen Traumafolgestörungen wie Depressionen, Suizidgedanken, Essstörungen, Beziehungsabbrüchen, Dissoziationen oder Flashbacks. Betroffene brauchen deshalb zeitnah und oftmals auch andauernde professionelle Hilfe. Diese Hilfe müssen wir als Gesellschaft sicherstellen.“

Pressekontakt:

Unabhängiger Beauftragter: Friederike Beck, Pressesprecherin, Tel. 030-18555 1554, friederike.beck@ubskm.bund.de

Betroffenenrat:presse@betroffenenrat-ubskm.de bzw. das Mitglied Kristina Holler, kristina.holler@betroffenenrat-ubskm.de

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten

Angebote und Projekte des UBSKM

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.