Beauftragte Claus im Austausch mit der Kinderkommission zu Strategien stärkerer Verantwortungsübernahme beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
Berlin, 12.05.2022. Ein Expertengespräch mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, war gestern Tagesordnungspunkt Nr. 1 bei der zweiten Sitzung der Kinderkommission in Berlin. In der Sitzung machte die Missbrauchsbeauftragte Claus deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt nur gemeinsam gelingen könne.
In ihrem Statement und der sich anschließenden Aussprache mit den Parlamentariern dankte Claus der Kinderkommission für die Einladung und freut sich auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit dem Amt.
Claus machte auch deutlich, welche Themenschwerpunkte in den nächsten Jahren zu setzen seien und forderte mehr Engagement von Bund und Ländern und Verantwortung beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
Gesellschaftliches Ziel müsse es sein, dass jede:r genauer hinschaue und dafür sensibilisiert werde, dass sexualisierte Gewalt überall passieren könne und konkret passiere, auch an Orten und in Kontexten, die vermeintlich sicher seien, wie etwa in der eigenen Familie. Und dass jede:r wisse, wo Betroffene oder Unterstützer Hilfe und Beratung finden. Dazu brauche es mehr Präventionsmaßmaßnahmen, die auch Erwachsene stärker in die Pflicht nehmen und ihnen die notwendigen Handlungskompetenzen vermitteln.
Um das Dunkelfeld sichtbar zu machen und das tatsächliche Ausmaß von sexuellem Missbrauch in Deutschland zu erkennen, brauche es zudem eine nationale Forschungsstrategie. Ein strukturierter und regelmäßiger Austausch mit den Ländern und Kommunen und den dortigen Netzwerken und Expert:innen sei wichtig, um Bedarfe in der konkreten Kinderschutzarbeit besser zu erkennen und Anstrengungen im Kampf gegen Missbrauch besser zu koordinieren.
Mit der Unterstützung auch der Kinderkommission möchte Claus zudem an einem Gesetz arbeiten, das, neben der gesetzlichen Verankerung der Struktur des UBSKM-Amtes sowie von Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission Betroffenen ein Recht auf Aufarbeitung zusichere und Institutionen so verbindlich wie (rechtlich) möglich in die Pflicht nehme, Fälle von sexueller Gewalt transparent aufzuarbeiten.
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Tagesordnung der zweiten Sitzung der Kinderkommission: zum Download hier klicken
Zur Kinderkommission: https://www.bundestag.de/kiko
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