Der VPK ist der einzige bundesweite Dachverband für private Leistungsträger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Zukünftig fordert der Bundesverband von allen VPK-Mitgliedern die verbindliche Einhaltung einer Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Weiter unterstützt der Bundesverband seine Einrichtungen in der Entwicklung passender Schutzkonzepte im Rahmen der allgemeinen Qualitätsentwicklung. Bis Ende 2018 sollen die Schutzkonzepte flächendeckend entwickelt und umgesetzt werden.
Martin Adam, Präsident VPK-Bundesverband e. V. kommentiert die Vereinbarung: „Der Schutz der anvertrauten jungen Menschen hat nach dem Selbstverständnis privater Träger im VPK in der fachlichen Arbeit eine herausragende Bedeutung: Kinder und Jugendliche finden hier den für sie wichtigen und notwendigen Schon- und Schutzraum. Körperliche, seelische wie auch sexualisierte Gewalterfahrungen sind mit dem Auftrag in der Kinder- und Jugendhilfe in keiner Weise vereinbar. Der VPK wird alles in seinen Möglichkeiten stehende tun, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen von privaten Trägern bestmöglich geschützt sind.“
Der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig über das Engagement des Bundesverbandes: „Ich freue mich sehr, dass wir über den VPK auch privatgewerbliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe erreichen. Der VPK ist ein wichtiger Partner, um den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt in allen Einrichtungen der privaten leistungsträger der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern. Sensibilität und Engagement von Fachkräften – sowohl in den Einrichtungen vor Ort und auch innerhalb der Verbandsstrukturen – sind dafür ein wichtiger Motor. Ich danke allen, die an dieser Vereinbarung mitgewirkt haben und hoffe, dass sie konsequent umgesetzt und damit schon bald gelebter Alltag im Zuständigkeitsbereich von VPK wird.“
Weitere Informationen finden sich hier: www.vpk.de
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