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Aus unserer Sicht | Pressemitteilungen | 26.01.2016

Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch startet noch im Januar

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beruft die sieben Mitglieder für die unabhängige Aufarbeitungskommission. Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Sabine Andresen: „Mit der Kommission ergibt sich die große und auch international einzigartige Chance, die Dimensionen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien und Institutionen aufzudecken und so einen Beitrag auch für Kinder und Jugendliche heute zu leisten.“
Berlin, 26.01.2016. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat die sieben Mitglieder für die Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch berufen. Damit kann erstmals eine auf nationaler Ebene angesiedelte unabhängige Kommission sexualisierte Gewalt an Kindern in Deutschland umfassend aufarbeiten. Rörig: „Auf den Start der Aufarbeitungskommission habe ich gemeinsam mit Betroffenen und Expertinnen und Experten lange und intensiv hingearbeitet! Erst durch die konsequente Aufarbeitung der sexuellen Gewalt an Kindern werden wir die Systematik hinter diesen abscheulichen Verbrechen erkennen und mehr über die Täter, Verharmloser und freiwilligen und unfreiwilligen Unterstützer erfahren. Die Kommission kann verborgene Wahrheiten ans Licht befördern, Missbrauchsopfern Genugtuung geben und erlittenes Unrecht anerkennen. Zugleich kann sie gesellschaftliche Einstellungsmuster entlarven und unseren Blick für die aktuellen Gefährdungen von Kindern schärfen. Die Kommission wird uns Antworten geben, warum so viele Menschen noch heute tatenlos wegschauen, obwohl uns allen bewusst ist, dass das Unrecht, das Kindern durch Missbrauch zugefügt wird, kaum schwerer sein kann. Ich verspreche mir von der Arbeit der Aufarbeitungskommission eine positive Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Haltung zu Kindern und ihren Rechten und einen viel wacheren Blick auf alte Gefahren und neue Herausforderungen.“ Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2015 über die Sicherstellung einer unabhängigen Aufarbeitung in Deutschland debattiert und sich mit deutlicher Mehrheit für die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission ausgesprochen. Die Kommission wird ihre Arbeit noch im Januar aufnehmen und zunächst bis zum Ende der Amtszeit des Beauftragten, bis Ende März 2019, tätig sein. Prof. Dr. Andresen: „Im Zentrum der Arbeit stehen die Betroffenen und ihre Erlebnisse in der Kindheit. Die Kommission will sichere Räume öffnen, die das Erzählen über Erfahrungen sexuellen Missbrauchs in der Familie, im Sportverein, in einem Heim oder einem Internat möglich machen. Diese Berichte bilden den Kern der Aufarbeitung und sie werden dazu beitragen, die unterschiedlichen Kontexte und Zeitumstände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu beleuchten. Davon ausgehend will die Kommission erstens die Dimensionen sexualisierter Gewalt aufdecken, zweitens Wege zur Anerkennung erlittenen Unrechts aufzeigen und drittens zur Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber der Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen beitragen. Unabhängige Aufarbeitung ist unverzichtbar, ohne Anhörungen von Betroffenen und systematische Forschung wird sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht aufhören.“ Aufgaben: Die Kommission wird Missbrauch in Institutionen und im familiären Kontext in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR untersuchen, Strukturen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und Aufarbeitung verhindert haben, Forschungsbedarf identifizieren und Eckpunkte einer gelingenden Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch modellhaft für Einrichtungen und Organisationen entwickeln.
Hierzu wird die Kommission bundesweit Betroffenen das Sprechen ermöglichen, jenseits von Gerichtssälen und Therapieräumen. Zudem wird sie Zeitzeugengespräche, öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen durchführen, schriftliche Berichte von Betroffenen auswerten, Archivrecherche und Dokumentenanalyse betreiben und vorliegende Aufarbeitungsberichte auswerten. International ist die Aufarbeitungskommission die erste Kommission, die Missbrauch in institutionellen Einrichtungen und in der Familie in den Fokus nehmen wird. Vorsitz und Mitglieder: Neben Prof. Dr. Sabine Andresen als Vorsitzende wurden sechs weitere Mitglieder in die Kommission berufen: Dr. Christine Bergmann (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a. D.), Prof. Dr. Jens Brachmann (Bildungshistoriker), Prof. Dr. Peer Bricken (Psychiater und Psychotherapeut), Prof. Dr. Barbara Kavemann (Sozialwissenschaftlerin), Prof. Dr. Heiner Keupp (Sozialpsychologe) und Brigitte Tilmann (Präsidentin des Oberlandgerichts Frankfurt/M. a. D.). Zwei Mitglieder des Betroffenenrates beim Beauftragten, der Beauftragte und die Leiterin seines Arbeitsstabes sind ständige Gäste der Kommission. Arbeitsweise: Die Kommission wird im Mai 2016 ihr Arbeitsprogramm für die kommenden drei Jahre vorstellen und über die konkreten Strukturen der Anhörungen und Gespräche informieren. Ein erster Zwischenbericht soll bereits 2017 veröffentlicht werden, ein abschließender Bericht zum Ende der derzeitigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 vorgelegt werden. Die Kommission arbeitet unabhängig und wird unterstützt durch ein beim Arbeitsstab des Beauftragten angesiedeltes eigenes Büro und Kooperationen mit Wissenschaft und Forschung. Für die Jahre 2016 – 2018 steht ein Budget von je 1,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung (rund 1,2 Millionen jährlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuzüglich der Finanzierung von zwei juristischen Referent/-innen aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).

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