Berlin/Köln, 19.09.2022. Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus hat heute an der konstituierenden Sitzung der Vorsitzenden der unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der Bistümer teilgenommen. Eröffnet wurde die Sitzung von Bischof Dr. Stephan Ackermann und der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus.
Das regelmäßige Zusammenkommen der Vorsitzenden der Kommissionen zum Stand der Aufarbeitung in den Bistümern ist in der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die im Juni 2020 von Bischof Ackermann und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig unterzeichnet wurde, geregelt. Darin haben sich Deutsche Bischofskonferenz und UBSKM gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt. Ziel der Erklärung ist eine umfassende und vergleichbare Aufarbeitung sexuellen Missbrauch in allen Bistümern. Bisher sind in 20 von 27 Diözesen Aufarbeitungskommissionen gebildet worden.
Beim heutigen Treffen wurde aus den Reihen der Kommissionsvorsitzenden auch der Vorsitz für die jährlichen Austauschsitzungen gewählt, den Peter Grimm aus Eichstätt gemeinsam mit zwei Stellvertretungen übernehmen wird. Weitere Themen waren datenschutzrechtliche Fragen sowie ein Austausch zur möglichen Vereinheitlichung der Jahresberichte, die die Aufarbeitungskommissionen auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ zum Stand ihrer Arbeit und der Aufarbeitung in den Bistümern erstellen und veröffentlichen müssen. Diese regelmäßigen Berichte, welche die Kommissionen auch an UBSKM senden, dienen der Sicherstellung der Transparenz und sollen Fortschritte, aber auch etwaige Hürden in der Aufarbeitung aufzeigen.
Weitere Hintergrundinfos:
Link zur Meldung der DBK
Link zur Gemeinsamen Erklärung
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