Aktuelles | 13.10.2022

MISSBRAUCHSBEAUFTRAGTE CLAUS TRIFFT BEAUFTRAGTEN FÜR DIE BELANGE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Beauftragte Claus: „Inklusive Schutzkonzepte und barrierefreie Hilfeangebote bei sexueller Gewalt sind noch nicht die Regel. Bei der Gestaltung von Präventions- und Hilfsangeboten müssen wir alle Menschen im Blick haben“.

Berlin, 13.10.2022.  Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und Prof. Barbara Kavemann, Mitglied der Aufarbeitungskommission, haben sich heute mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung getroffen.

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Kennenlerngespräches stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und wie Hilfeangebote für Betroffene und ihre Familien ausgebaut werden können. 

Jürgen Dusel machte deutlich, dass viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie Schulen, Freizeitangebote oder auch Kitas und Heime nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Regelungen im SGB VIII allmählich inklusiver werden.  Damit sei das Thema Inklusion bei Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt vielfach aber noch nicht angekommen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen seien besonderen Risikofaktoren für sexuelle Gewalt ausgesetzt, zusätzlich gebe es strukturelle Hürden und große Herausforderungen mit Blick auf die Qualifizierung der Fachkräfte im Kinderschutz, die dringend angegangen werden müssen, so Dusel.

Auch Kerstin Claus sieht noch deutliches Verbesserungspotential auf vielen Ebenen – angefangen von inklusiven Schutzkonzepten mit mehr geschultem Fachpersonal in den Einrichtungen, über einen leichteren Zugang zu barrierefreien Präventions- und Hilfeangeboten bis zu einem besseren Umgang mit Kindern und Erwachsenen mit Behinderung in gerichtlichen Verfahren. Auch gesamtgesellschaftlich müsse die Diskriminierung von Menschen mit Handicap abgebaut und aktive Beteiligung in allen Lebensbereichen ermöglicht werden.     

Bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt und ihrer Folgen sei es wichtig, alle Menschen im Blick zu haben, so Claus. Verbesserter Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sei deshalb nicht nur für alle Arbeitsgruppen im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt relevant, sondern explizit auch eines der Schwerpunktthemen in der kommenden Sitzung der AG Schutz am 25. November 2022.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (www.aufarbeitungskommission.de) lädt zudem in einem  Pilotprojekt in Berlin Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Gehörlose ein, sich für eine vertrauliche Anhörung zu melden. Im Gespräch mit geschultem Personal können erwachsene Betroffene über sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend berichten. Die Berichte sollen ausgewertet werden und dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu verbessern.

Bild:
v.l.n.r. Prof. Barbara Kavemann, Jürgen Dusel, Kerstin Claus
© Aufarbeitungskommission

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