Partnervereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Betroffenenbeteiligung | Aktuelles | 23.01.2016

Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt im ambulanten Gesundheitsbereich klares Zeichen gegen sexuellen Missbrauch

Berlin, Januar 2016. Dr. Andreas Gassen und Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), unterzeichnen eine Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten. Ziel ist es, Mädchen und Jungen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ärztliche und psychotherapeutische Praxen für das Thema weiter zu sensibilisieren.

Zusammen mit den Krankenversicherungen organisiert die KBV die flächendeckende, ambulante Gesundheitsversorgung für rund 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherte. Als Partner der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des UBSKM setzt sich die KBV dafür ein, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Angehörigen in Praxen kompetente Ansprechpersonen finden und ihnen besser und schneller geholfen werden kann. Außerdem sollen Praxen selbst zu sicheren Orten werden, in denen Missbrauch keinen Raum hat. 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen betont: „Der Schutz vor sexueller Gewalt ist eine Aufgabe, die die volle Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen braucht, Ärzte und Psychotherapeuten übernehmen dabei eine Schlüsselrolle.“

Dipl.-Med. Regina Feldmann, KBV-Vorstandsmitglied, erklärt: „Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um Kindern und Jugendlichen Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt anzubieten. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf einer deutlich verbesserten Wahrnehmung potenziellen sexuellen Missbrauchs. Hausärzte müssen auch bei Hausbesuchen die Augen sehr offen halten. Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen geht dahin, den ohnehin schon guten Austausch mit  Mitarbeitern der Jugendhilfe oder auch mit Ärzten in Qualitätszirkeln noch intensiver zu gestalten.“

Der Missbrauchsbeauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt das Engagement der KBV: „Jedes Kind in Deutschland ist mehr oder weniger regelmäßig bei einem Kinder-,  Jugend- oder Hausarzt. Wir müssen erreichen, dass Kinder und Jugendliche, die  sexualisierte Gewalt erleiden, in Arztpraxen und in psychotherapeutischen Praxen Hilfe erhalten. Hierfür müssen Ärzte oder Psychotherapeuten entsprechend fortgebildet und sensibilisiert sein, um Anzeichen zu erkennen und zu wissen, was im Verdachtsfall zu tun ist. Die KBV ist für diesen Prozess ein zentraler Partner für uns! Es ist wichtig, dass Praxen zu vertrauensvollen Orten  für betroffene Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen werden.“

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