Aktuelles | 01.03.2023

1. JAHRESTAGUNG DER NRW-LANDESJUGENDÄMTER

Beauftragte Claus: „Schutzkonzepte und eine gute Kooperation zwischen den Jugendämtern und den Einrichtungen und Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche tagtäglich viel Zeit verbringen, sind essentiell für den Kinderschutz.“

Essen, 01.03.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute an der 1. Jahrestagung der NRW-Landesjugendämter teilgenommen. Den Auftakt der Jahrestagungsreihe „Gegen sexuelle Gewalt“ bildete das Thema sexualisierte Gewalt im familiären Kontext.

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens, und Knut Dannat, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie, eröffneten die Veranstaltung mit dem Titel „Familie – (k)ein sicherer Ort?“.   

In Vorträgen und vertiefenden Workshops wurden den anwesenden Fachkräften der Jugendämter in NRW unterschiedliche Perspektiven und Möglichkeiten zur Prävention, Intervention und Nachsorge für (potenziell) betroffene Kinder und Jugendliche aufgezeigt.

Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus rückte in ihrem Vortrag die Sicht des Kindes in den Mittelpunkt und verknüpfte diese mit der Forderung nach einer Stärkung von Kinderrechten. So sei es wichtig, Möglichkeiten und sichere Orte zu schaffen, an denen betroffene Kinder und Jugendliche mit Bezugspersonen außerhalb der Familie über Erlebtes sprechen können (z.B. in einem Jugendzentrum, einem Sportverein oder in der Schule).

„Täter und Täterinnen sind Meister der Manipulation und bewirken, dass betroffene Kinder und Jugendliche daran gehindert werden, sich Hilfe zu holen. Die zentrale Antwort auf solche Täterstrategien sind Schutzkonzepte“, so Kerstin Claus.  Schutzkonzepte als gelebte (pädagogische) Alltagspraxis ermöglichen Fachkräften, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Belastungen zu erkennen, Missbrauch als Ursache für möglich zu halten und betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützten. Schutzkonzepte ermöglichen auch eine gute Kooperation zwischen den Jugendämtern - als staatliches Wächteramt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen - und den Einrichtungen und Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche tagtäglich sind. Sie sind essentiell für den Kinderschutz, so Claus weiter.

Für die individuelle Aufarbeitung sei es wichtig, dass Betroffene von sexueller Gewalt als Kind oder später als Erwachsene die Möglichkeiten haben, über das Erlebte zu sprechen und berichten. Hierbei ist vor allem der Zugang zu vorhandenen Informationen für Betroffene wichtig, insbesondere, wenn sich Akten in staatlicher Verwahrung befinden. An die Mitarbeitenden der Jugendämter appellierte Kerstin Claus deshalb Betroffene auf der Suche nach Informationen, dort wo es datenschutzrechtlich möglich ist, so gut wie möglich zu unterstützen.

Von links nach rechts: Knut Dannat (LVR - Dezernent für Kinder, Jugend und Familie), Kerstin Claus (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), Josefine Paul (Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) und Birgit Westers ( LWL-Dezernentin für Jugend und Schule)

Dank an die Fachkräfte und Appell an die Landesregierung

Kerstin Claus würdigte zugleich die wichtige Arbeit der Mitarbeitenden in den Sozialen Diensten der Jugendämter. Ihr sei bewusst, dass die Arbeit mit der Familie und der Schutz des Kindes oftmals ein Spagat darstellt. Auch die Notwendigkeit, die Situation in einer Familie immer wieder neu einschätzen zu müssen und Gefahren zu erkennen sei im Kontext der sexualisierten Gewalt besonders schwer, weil es keine klaren Anzeichen gibt, keine Situation, die sich ankündigt, beginnt und sich zuspitzt wie vielleicht eher bei anderen Formen der Kindeswohlgefährdung.

Fachkräfte hätten deshalb einen sehr berechtigten Anspruch darauf, für die herausfordernden Aufgaben im Kinderschutz die bestmögliche Qualifizierung zu erhalten und auch bestmögliche Rahmenbedingungen für die Ausübung vorzufinden, so Kerstin Claus.

Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW hat das Bundesland einen wichtigen Rechtsrahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt geschaffen, der nun mit Leben gefüllt werden muss. Vor allem durch die darin benannten Qualitätsentwicklungsverfahren seien wirkliche Verbesserungen möglich, die Kindern für ihren weiteren Lebensweg zugutekommen können, so Claus.

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