Berlin, 17.03.2023. Der Fachtag in Berlin diente der Vorbereitung einer gemeinsamen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, die am 11. und 12. Mai 2023 unter dem Titel „Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung“ stattfinden wird. Dort sollen Eckpfeiler für die Ausgestaltung des neuen Entschädigungsrechts diskutiert werden.
„Auch wenn es nicht alle Mängel behebt, verspricht das neue Soziale Entschädigungsrecht schon auf dem Papier zahlreiche Verbesserungen für Betroffene“, meint Claus. „Das ist gut, doch am Ende kommt es auf die praktische Anwendung in den Verfahren an. Die Beteiligung von Betroffenen mit ihren Erfahrungen und ihren Anliegen ist hierfür zentral.“
Auf dem heutigen Fachtag wurden in vier Workshops bereits vorab Erfahrungen mit Betroffenen ausgetauscht, Know-how gebündelt und gemeinsame Positionen erarbeitet. Geleitet wurden die Workshops von Expert:innen verschiedener Vereine, Fachberatungsstellen und Opferhilfen sowie Mitgliedern des Betroffenenrats. Besprochen wurde unter anderem wie ein betroffenenzentriertes Verfahren in der Praxis aussehen sollte, die Rolle von Gutachten im Sozialen Entschädigungsrecht, Chancen und Hürden bei der Kooperation mit Fachberatungsstellen sowie die Berücksichtigung von Beschwerde- und Monitoringmöglichkeiten im neuen Recht. Die Teilnehmenden sollen dann im Mai die Positionen in die Fachkonferenz einbringen.
Gemeinsam mit Betroffenen und Praktiker:innen aus den Versorgungsämtern wird zudem aktuell ein Leitfaden entwickelt, beauftragt vom BMFSFJ und von UBSKM, in dem auch die Workshopergebnisse aus dem Fachtag einfließen sollen.
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