Berlin, 31.03.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute an einer Online-Veranstaltung der ZUKUNFTSWERSTATT der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) teilgenommen. Ziel der ganztägigen Veranstaltung war ein Austausch mit Anbietern von Online-Diensten wie Google, TikTok und Meta sowie mit interdisziplinären Expert*innen über die Anforderungen an Online-Schutzkonzepte als Maßnahme gegen sexuelle Gewalt im digitalen Raum.
In ihrem Grußwort an die Teilnehmenden machte Kerstin Claus deutlich, dass das Ausmaß von sexualisierter Gewalt im Internet – das sehr reale Erleben von Ohnmacht, Ausnutzung und Leid – in Deutschland bisher weder gesellschaftlich noch politisch hinreichend verstanden werde. „Eigentlich kann es heute nicht mehr darum gehen, die Anforderungen an Schutzkonzepte zu besprechen, sondern wir müssen die Umsetzung bewerten und daraus Schlussfolgerungen ziehen“, so Claus.
Es sei deshalb wichtig, die bisherigen Vorsorgemaßnahmen der Anbieter zielorientiert zu diskutieren und mögliche Vorsorgelücken zu identifizieren, um Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von digitalen Schutzkonzepten und anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen gewinnen zu können.
Digitale Medien sind mittlerweile fester Bestandteil von Kindheit und Jugend. Sie dienen als Informationsquellen sowie als soziale, partnerschaftliche und sexuelle Orientierungs- und Erfahrungsräume. Doch sie bergen auch diverse Gefährdungen: Von Cybergrooming oder dem Veröffentlichen von Nacktaufnahmen ohne Zustimmung bis hin zu Fällen von sexueller Gewalt und Ausbeutung zum Zwecke der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, sogenannter Kinderpornografie, im Netz.
Weitere Informationen:
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutz-im-digitalen-raum
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