Aktuelles | 20.04.2023

FACHTAG „PRAXISAUSTAUSCH – KINDERSCHUTZ IN DER LEHRE SOZIALER ARBEIT“

Beauftragte Claus: „Die Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenz im Kinderschutz und insbesondere bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss Pflichtstoff im Studienfach Soziale Arbeit werden.“

Frankfurt am Main, 20.04.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute den Fachtag „Praxisaustausch – Kinderschutz in der Lehre Sozialer Arbeit“ eröffnet. Zum Dialog hatte die Beauftragte Claus Hochschullehrende der Sozialen Arbeit aus ganz Deutschland eingeladen, um mit ihnen Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt standardmäßig in der Hochschullehre der Sozialen Arbeit verankert werden kann.  Fachlich und organisatorisch wurde die Beauftragte unterstützt von der Hochschule Koblenz und der Frankfurt University of Applied Sciences.

Bereits in ihrem Grußwort machte Kerstin Claus deutlich, dass Mitarbeitende in den sozialen Diensten der Jugendämter eine hohe Verantwortung tragen. Sie setzten den staatlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen um, wenn Erziehungsberechtigte dazu nicht in der Lage seien. Um dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden und Kinder und Jugendliche bestmöglich vor sexueller Gewalt zu schützen, müssten Sozialarbeiter:innen bereits in ihrem Studium ausreichend qualifiziert und geschult werden. Nur so könnten sie Täterstrategien und Hinweise auf sexuelle Gewalt erkennen und wüssten, wie sie im konkreten Fall eingreifen und handeln könnten. Bisher sei der Kinderschutz, so Claus, jedoch nur an wenigen Hochschulen Pflichtstoff im Studienfach Soziale Arbeit. Fort- und Weiterbildungen können darauf aufbauend konkrete Wissenslücken schließen und Zugang zu neuen Erkenntnissen aus der aktuellen Forschung ermöglichen.

„Sozialarbeiter:innen, die keine ausreichende Qualifizierung erhalten, sind nicht in der Lage, Anzeichen einer Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen, insbesondere bei sexueller Gewalt, zu erkennen, und sind mit ihrer in vielen Kinderschutzfällen anspruchsvollen Aufgabe überfordert“, erklärte Kerstin Claus. „Gemeinsames Ziel muss es deshalb sein, konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um den Kinderschutz in der Lehre Sozialer Arbeit zukünftig als Pflichtstoff zu verankern“, so Claus weiter.

Dazu bot der zweitägige Praxisaustausch eine gute Plattform. Durch Fachvorträge und in Diskussionsrunden hatten die Teilnehmenden die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen auszutauschen, Best-Practice-Beispiele kennenzulernen und Möglichkeiten zu eruieren, wie Kinderschutz im Studiengang Soziale Arbeit integriert werden kann.

Die Ergebnisse des Praxisaustauschs werden im Nachgang schriftlich zusammengefasst und in die Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einfließen, in dem das Thema „Kinderschutz in der Ausbildung“ seit dem letzten Jahr in allen Arbeitsgruppen verstärkt Thema ist.

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