Aktuelles | 11.05.2023

FACHKONFERENZ ZUM NEUEN SOZIALEN ENTSCHÄDIGUNGSRECHT

Beauftragte Claus: „Das neue Gesetz zum Recht auf soziale Entschädigung bringt einige Verbesserungen für Betroffene von sexueller Gewalt. Jetzt geht es darum, das Gesetz so auszugestalten und umzusetzen, dass Betroffene im Zentrum der Verfahren stehen und schnellen Zugang zu den guten und wichtigen Leistungen erhalten.“

Berlin, 11.05.2023. Im Rahmen der Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute die zweitägige Konferenz „Das neue soziale Entschädigungsrecht - Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung“ eröffnet. Das neue SGB XIV - Recht der sozialen Entschädigung wird zum 01.01.2024 das bisherige Opferentschädigungsrecht (OEG) ablösen und soll für Betroffene im Verfahren der Sozialen Entschädigung zahlreiche Verbesserungen bringen. Bezüglich der Umsetzung in den jeweiligen Ländern, Verwaltungen und Versorgungsämtern sind aber noch viele Fragen offen.

Gleich zu Beginn machte Kerstin Claus in ihrem Grußwort deutlich, dass es ihr wichtig ist, mit der zweitägigen interdisziplinären Konferenz einen Raum zu bieten, in dem Betroffene gemeinsam mit Vertreter:innen aus der Politik und mit Praktiker:innen aus der Sozialverwaltung, der Sozialgerichtsbarkeit, den Traumaambulanzen, der Fachberatung und der Kinder- und Jugendhilfe über eine betroffenenzentrierte Ausgestaltung und Umsetzung des neuen sozialen Entschädigungsrechts diskutieren können. „Die heutige Konferenz ist in ihrer Zusammensetzung einzigartig. Ziel ist es vor allem, miteinander ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und einen gemeinsamen Prozess anzustoßen, damit das Gesetz auch konkrete Hilfe und Unterstützung für Betroffene bedeutet“, so Claus.

Die Missbrauchsbeauftragte begrüßt das neue SGB XIV. Zu den Verbesserungen zähle, dass Betroffene sexueller Gewalt nun explizit benannt sind und auch Betroffene von Missbrauchsdarstellungen anspruchsberechtigt sind. Auch die gesetzliche Verankerung der in der Rechtsprechung schon lange gesetzten Beweisregeln für den Nachweis der Tat, sei ein Erfolg.

„Das neue soziale Entschädigungsrecht bietet erstmals einen gebündelten Überblick über alle Leistungen, zu denen nun auch Traumaambulanzen und das im Verfahren bündelnde Fallmanagement zählen. Insgesamt ist das Gesetz dadurch sehr viel verständlicher geworden“, so Claus.  Zur Wahrheit gehöre jedoch auch, dass klare Defizite des bisherigen Gesetzes auch in der Neufassung nicht angegangen wurden. So kritisiert Claus, dass beispielsweise Betroffene, die Missbrauch vor 1976 bzw. vor 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erlebt haben, auch durch das neue SGB XIV immer noch ausgeschlossen werden. Wenig verständlich sei auch, dass die Verbesserungen erst 2024 in Kraft treten, wenn doch schon 2019 klar gewesen ist, was verändert werden muss: „So wurden neuerlich Lücken geschaffen und damit allein über diese Zwischenphase weitere Betroffene von Leistungen ausgeschlossen, die schon 2019 vom Gesetzgeber als notwendig erkannt worden waren“, so Claus.

Mit Blick auf das Inkrafttreten in 2024 sei jetzt aber vor allem wichtig, dass das neue Gesetz so ausgestaltet und umgesetzt wird, dass Betroffene im Zentrum des Verfahrens stehen und schnellen Zugang zu den guten und wichtigen Leistungen aus dem Gesetz erhalten. Dafür gelte es die Verantwortlichen in den Ländern, auch im Rahmen der Konferenz, zu sensibilisieren.

Die Ergebnisse der Konferenz werden dokumentiert und auch in einen Praxisleitfaden zur Anwendung betroffenensensibler Kriterien im Verfahren der Sozialen Entschädigung einfließen, der im ersten Halbjahr 2024 erscheinen soll.

Weitere Informationen:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/finanzielle-hilfen

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