Prävention | Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 23.02.2016

Stellungnahme des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zum Forderungskatalog Forschung

Der Betroffenenrat unterstützt die im Katalog „Forschung zu sexuellem Missbrauch – Vom Tabu zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ zusammengefassten Forderungen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie ihre Folgen für die Betroffenen bedarf derzeit in vielen Bereichen noch umfassender Erforschung. Aus Betroffenenperspektive ist neben der Forschung als solcher besonders die Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis wichtig, um zu ermöglichen, dass Betroffene in alltäglichen Lebensbereichen davon ausgehen können, dass ihre Ansprechpartner_innen in psychosozialen, medizinischen, juristischen oder anderen Angelegenheiten das notwendige Fachwissen mitbringen, um ihren Aufgaben den Betroffenen gegenüber gerecht zu werden. Im Rahmen dessen begrüßt der Betroffenenrat die Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit mit in der Praxis arbeitenden Personen.                

Als besonders wichtig erachtet der Betroffenenrat die feste Einbindung des Themenfeldes in Ausbildungs- und Studiengänge entsprechender Berufsgruppen und Professionen. Ebenso wichtig wie die Frage, zu welchem Thema Forschung möglich ist, ist dem Betroffenenrat die Frage, wie sie durchgeführt wird: Während seiner bisherigen Arbeit sind dem Betroffenenrat verschiedene Erfahrungen von Personen übermittelt worden, die als von sexualisierter Gewalt Betroffene an Forschungsprozessen teilgenommen haben. Diese Erfahrungen machen deutlich, dass es in der deutschen Forschung mit Betroffenen Disziplinen übergreifende Standards braucht, unter welchen Rahmenbedingungen Menschen mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt akademische Forschung durch die Teilnahme an Studien unterstützen können. Solche Standards müssen unterschiedliche Bereiche abdecken: Betroffene, die sich zur Teilnahme bereit erklären, müssen umfassend und für sie verständlich darüber aufgeklärt werden, mit welchen Methoden und zu welchem Zweck der jeweilige Forschungsprozess durchgeführt wird.            

Eine tatsächlich informierte Einwilligung ist nur möglich, wenn die danach gefragte Person weiß, was sie erwartet, und sie die Möglichkeit hat, ohne persönliche Nachteile nicht einzuwilligen. Genauso muss in Zukunft sichergestellt werden, dass Betroffenen aus ihrer Teilnahme kein Nachteil erwächst.

Um die einzelnen Forschungsvorhaben so zu gestalten, dass die Betroffenenperspektive ausreichend berücksichtigt wird, wird die Forschung neue Wege gehen müssen: Bei der Anerkennung von Standards wird es neue bzw. veränderte Forschungsmethoden brauchen. Diese zu entwickeln, wird die gemeinsame Aufgabe von Forschenden und Betroffenen sein, die offen mit ihren Gewalterfahrungen umgehen wollen und können. Forschung soll der Gesellschaft zum Guten gereichen, und das kann sie aus Sicht des Betroffenenrates nur, wenn sie diejenigen Mitglieder der Gesellschaft, mit deren Mitwirken Forschung im Bereich sexualisierter Gewalt steht und fällt, mit dem angemessenen Respekt behandelt.

Der Betroffenenrat beim UBSKM hat sich im März 2015 konstituiert. Die 15 Mitglieder des Betroffenenrats haben sexualisierte Gewalt in den unterschiedlichsten Kontexten erlebt und arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema. Für das Themenfeld Forschung arbeitet der Betroffenenrat mit dem Beirat des UBSKM in einer gemeinsamen Konzeptgruppe.

Informationen zu den einzelnen Mitgliedern des Betroffenenrates (Kurzvita und Statement) sowie weitere Informationen zum Betroffenenrat finden Sie hier. _______________________________________________________________________________________________

Kontakt für die Presse zu Mitgliedern des Betroffenenrates, die im Beirat des Unabhängigen Beauftragten in der Konzeptgruppe Forschung mitarbeiten: Alex Stern

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