Berlin. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt die Stellungnahme zur UN-Kinderrechtskonvention und die an Deutschland gerichteten Forderungen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Die abschließenden Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses bekräftigen meine dringende Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung einer unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der dauerhaften Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten.“
Obwohl einzelne religiöse wie weltliche Institutionen bereits verantwortlich mit ihrer Vergangenheit umgehen, fehlt es bis heute in Deutschland an einer umfassenden und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. „Eine systematische und unabhängige Aufarbeitung darf nicht allein in der Verantwortung der Betroffenen, der Institutionen oder der Medien liegen. Die Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit im Deutschen Bundestag sollten jetzt die Notwendigkeit der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs und der unabhängigen Aufarbeitung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages und meines Bilanzberichts 2013 durch konkrete Festlegungen bekräftigen und unter Beweis stellen,“ so Rörig. Ansonsten drohe das Engagement für Prävention, Hilfen und Aufarbeitung ernsthaft geschwächt zu werden.
Rörig erklärt: „Ich bin zuversichtlich, dass die aktuellen Verhandlungen mit der Bundesregierung zur Ausgestaltung des Amtes einer/eines Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, einer Betroffenenbeteiligung und einer unabhängigen Aufarbeitung bis Ende März 2014 zu einem guten Abschluss kommen.“
Rörig erklärt: „Ich bin zuversichtlich, dass die aktuellen Verhandlungen mit der Bundesregierung zur Ausgestaltung des Amtes einer/eines Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, einer Betroffenenbeteiligung und einer unabhängigen Aufarbeitung bis Ende März 2014 zu einem guten Abschluss kommen.“
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