Aktuelles | 03.03.2016

Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz will Wirkungen von Schutzkonzepten in den Blick nehmen

Köln, 2. März 2016. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Dr. Stephan Ackermann, betont beim Treffen mit dem Unabhängigen Beauftragten Rörig das in der gemeinsamen Vereinbarung vom 28. Januar definierte Ziel, bis Ende 2018 in allen Einrichtungen Schutzkonzepte einzuführen.

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz will darauf hinwirken, dass bis Ende 2018 bei den kirchlichen Rechtsträgern und in den Einrichtungen der jeweiligen (Erz-)Diözesen der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Leitbild verankert, Notfallpläne implementiert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezifisch fortgebildet werden.

Ausdrückliches Ziel ist die flächendeckende Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bis 2018 in allen (Erz-) Diözesen. Geplant sind darüber hinaus konkrete Arbeitshilfen zum Beispiel für die „Präventionsfachkräfte“, aber auch grundlegende Informationsmaterialien zum Thema „sexueller Missbrauch“.

Rörig: Dreiklang von Prävention, Intervention und Aufarbeitung entscheidend

Rörig begrüßt das nachhaltige Engagement der katholischen Kirche: „Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits im August 2013 mit der verbindlichen Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ Entschlossenheit bewiesen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt flächendeckend mit institutionellen Schutzkonzepten in katholischen Einrichtungen zu verbessern. Jetzt auch nach den Wirkungen zu fragen, die institutionelle Schutzkonzepte ermöglichen, ist sehr konsequent. Die Trilogie von Prävention, Intervention und Aufarbeitung ist entscheidend, um Kinder und Jugendliche zu schützen und Hilfe zu ermöglichen. Ich bin froh, dass die katholische Kirche bei keinem dieser drei Elemente locker lässt.“

Bischof Ackermann sagte zum Abschluss der Vereinbarung: „Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit mit dem UBSKM durch die neue Vereinbarung, die ein anspruchsvolles Programm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch darstellt, bekräftigt und verstetigt wird. Dies ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit.“

Erreichung der Ziele wird evaluiert

Um die erreichten Ziele nachzuhalten und um den Bischöfen die Gelegenheit zu geben, zu prüfen inwieweit die bereits etablierten Maßnahmen Wirkung zeigen, wird ein Evaluierungsinstrument entwickelt. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz wird gemeinsam mit dem UBSKM im Jahr 2018 eine Fachtagung mit den Präventionsbeauftragten der (Erz-)Diözesen durchführen, um die erreichten Ziele zu präsentieren und diskutieren.

Broschüre und Video veröffentlicht

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz übernimmt seit 2010 beim Thema „Sexueller Missbrauch“ Koordinierungsaufgaben für die 27 (Erz-)Bistümer, die in der Deutschen Bischofskonferenz vertreten und in ihrem Wirken selbstständig sind. Die katholische Kirche hat in den Bereichen Schule, Jugendarbeit, Behinderteneinrichtungen, Kliniken und gemeindliche Aktivitäten die Verantwortung für Kinder und Jugendliche.

Die Broschüre „Projekte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gibt einen Einblick in die Präventionsarbeit der katholischen Kirche. Außerdem erklärt unter www.praevention-kirche.de ein Präventions-Video Begriffe und Hintergründe, nennt Kontaktstellen und ruft einzelne Personen und auch Institutionen zu verantwortungsvollem Handeln auf.

Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite der DKB zum Thema Sexueller Missbrauch

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