Partnervereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt
Aktuelles | 08.03.2016

AWO unterschreibt Vereinbarung mit Missbrauchsbeauftragtem

Berlin, 8. März 2016. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, unterzeichnet eine Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten Rörig zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Ziel ist die flächendeckende Implementierung von passgenauen Schutzkonzepten bis 2018.

Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um den bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das jeweilige fachliche Handeln danach auszurichten. Der AWO Bundesverband sowie die Landes- und Bezirksverbände verpflichten sich darin, bis 2018 in allen Einrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten oder betreut werden, einrichtungsspezifische Schutzkonzepte einzuführen bzw. diese Implementierung zu unterstützen.

Schutz vor sexueller Gewalt Bestandteil von Grundsatzprogramm und Qualitätsmanagement

Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt werden in die Prozesse der Qualitätsentwicklung und der AWO-Qualitätsmangement-Zertifizierung implementiert und zum festen Bestandteil im künftigen Grundsatzprogramm der AWO. Das QM-System ist laut Beschluss der Bundeskonferenz bereits jetzt ein Instrumentarium zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

Rörig begrüßt diesen wichtigen Schritt: „Mit der Aufnahme von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt in die Qualitätsentwicklung von AWO-Einrichtungen wird deren  flächendeckende Einführung gewährleistet. Wenn Trägerstrukturen Rahmenbedingungen schaffen, ist dies für die Leitung und Fachkräfte in Einrichtungen eine entscheidende Unterstützung, Schutzkonzepte nicht nur zu entwickeln, sondern auch in den Alltag mit Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Ich bin sehr froh, dass die Gefahren sexueller Gewalt beim Schutz der anvertrauten jungen Menschen in den Blick genommen werden.“

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler kommentiert die Vereinbarung: „Die Arbeiterwohlfahrt hat sich in ihrem Grundsatzpapier ,Schutz uns anvertrauter Menschen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt‘ dazu verpflichtet, in allen Arbeitsfeldern, in denen wir tätig sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die betreuten Kinder und Jugendlichen aber auch ältere auf Unterstützung und Pflege angewiesene Menschen, vor Übergriffen jeglicher Art durch Mitarbeitende zu schützen. Das umfasst mindestens Ethikrichtlinien, Verfahrensstandards, Handlungsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Das verbandsinterne QM-Zertifizierungsverfahren sichert diese Verpflichtung ab. Die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem UBSKM unterstützt unsere Bemühungen und ist uns gleichzeitig Verpflichtung, die gemeinsam gesteckten Ziele, einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, zu erreichen."

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