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Aktuelles | 04.12.2023

Claus tauscht sich mit Hessens Justizminister Poseck und Sozialminister Klose in Frankfurt aus

Bei einem gemeinsamen Besuch in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) informierten sich die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus und Hessens Justizminister Roman Poseck in Frankfurt über die Möglichkeiten der Aufklärung und Strafverfolgung von Missbrauchsdarstellungen, sogenannter Kinderpornografie, und digitaler sexueller Gewalt. Anschließend besuchten beide gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose Hessens erstes Childhood-Haus – eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene, in der Fachkräfte unterschiedlicher Professionen bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen interdisziplinär zusammenarbeiten.

Berlin/Frankfurt, 04.12.2023. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute gemeinsam mit Hessens Justizminister Roman Poseck in Frankfurt am Main zwei wichtige Einrichtungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt besucht: Erste Station war die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT). Die ZIT bearbeitet seit ihrer Gründung im Januar 2010 unter anderem Verfahren in den Deliktsbereichen der Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern, auch im Bereich des Darknets.

Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus lobte die Arbeit der Expert:innen: „Die Ermittlungserfolge der ZIT wie die Zerschlagung der Darknet-Plattformen Boystown und Elysium zeigen, wie wichtig Spezialisierung und internationale Vernetzung für die Ermittlungsarbeit sind. Kindesmissbrauch im Netz findet aber nicht nur auf Darknet-Plattformen, sondern auch auf den regulär zugänglichen Internetseiten statt. Auch dort werden massenhaft Missbrauchsdarstellungen gespeichert. Zur Aufdeckung dieser Straftaten müssen die Ermittlungsbehörden die Täter zum Beispiel anhand von IP-Adressen identifizieren können. Aktuell sind wir in Deutschland hier auf Meldungen von NCMEC aus den USA angewiesen. Wir brauchen aber eine gesetzliche Regelung, um in Deutschland selbst schneller und effektiver aktiv werden zu können. Der vom EuGH ermöglichte Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sollte so genutzt werden, dass die Identität von Tätern über IP-Adressen mindestens bis zu drei Wochen ermittelt werden kann – die aktuellen Speicherpraktiken machen dies meist nicht möglich. Der Effekt wäre bereits enorm.“

Neben der ZIT besuchten Claus und Poseck gemeinsam mit dem Hessischen Minister für Soziales und Integration Kai Klose in Frankfurt auch Hessens erstes Childhood-Haus – eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene, in der Fachkräfte unterschiedlicher Professionen bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Idee: durch eine abgestimmte und frühzeitige Koordinierung der Kinderschutzambulanz, Staatsanwaltschaft, Polizei sowie des Gerichts und Jugendamtes sollen die Vernehmungen und Untersuchungen für Kinder gebündelt werden. Im Childhood-Haus gibt es dazu beispielsweise spezielle kindgerechte Vernehmungszimmer, die mit professioneller Videotechnik ausgestattet sind. Die Vernehmung kann so über einen Video-Livestream erfolgen, sodass das Kind keinen direkten Kontakt mit der beschuldigten Person oder weiteren Verfahrensbeteiligten haben muss.

Kerstin Claus sagte nach dem Besuch im Childhood-Haus: „Ich freue mich sehr, dass ich das Childhood-Haus hier in Frankfurt besuchen konnte. Die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Childhood-Häusern ist ein Modell dafür, wie ein kindgerechter Umgang mit Opfern von Straftaten gelingen kann. Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, stehen hier an erster Stelle. Sie werden betroffenensensibel und multidisziplinär versorgt. Wichtig wäre, dass die Childhood-Häuser in Deutschland nun auch zeitnah evaluiert werden, um die Qualität der Unterstützungsstruktur zu sichern und die Arbeit in den Childhood-Häusern im Sinne des Kinderschutzes weiterzuentwickeln.“

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz:
justizministerium.hessen.de/Medienraum

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