Prävention | Pressemitteilungen | 29.03.2016

Bundesfamilienministerium hebt Antragsfrist beim „Fonds Sexueller Missbrauch“ auf. Betroffene, die Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erlitten haben, können jetzt auch nach dem 30. April 2016 Anträge auf Hilfen stellen.

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Dies ist ein wichtiger erster Schritt! Ich hoffe, dass jetzt auch die Frist für das 'Ergänzende Hilfesystem' für Betroffene, die Missbrauch in Institutionen erlitten haben, gestrichen wird.“
Berlin, 29.03.2016. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute auf der Website des „Fonds sexueller Missbrauch“ (FSM) bekannt gegeben, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- und Jugendalter über den 30. April 2016 hinaus Anträge auf Hilfeleistungen an die Geschäftsstelle des FSM richten können (www.fonds-missbrauch.de). Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, begrüßt die unbefristete Aufhebung der Antragsfrist beim FSM: „Dies ist ein längst überfälliges Signal an Betroffene aus dem familiären Bereich! Die vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ Ende 2011 geforderten ergänzenden Hilfen müssen mindestens so lange erhalten bleiben, bis die seit mehr als vier Jahren überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) endlich umgesetzt wird. Sollte die OEG-Reform jedoch in Kraft treten, ohne dass die dringend notwendigen Verbesserungen für Betroffene darin berücksichtigt werden, müssen ergänzende Hilfen für Missbrauchsopfer auch über die OEG-Reform hinaus weiter zur Verfügung gestellt werden!“ Als besonders ärgerlich bewertet Rörig, dass der FSM bereits enden sollte, bevor überhaupt alle Bundesländer eingezahlt haben. Die von drei Bundesministerinnen versprochenen 100 Millionen Euro (je 50 Millionen Euro durch Bund und Länder) sind bis heute nicht zusammengekommen. Nur der Bund und die beiden Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben bisher in den Fonds eingezahlt. „Es fehlen noch 42 Millionen Euro, die Betroffene dringend benötigen! Die säumigen 14 Bundesländer müssen ebenfalls ihrer gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den tausendfachen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im familiären Bereich nachkommen!“, so Rörig. Eine Verlängerung für das „Ergänzende Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene, die Missbrauch in Institutionen erlitten haben, hat das BMFSFJ bisher noch nicht in Aussicht gestellt. Die Antragsfrist für das EHS soll weiterhin am 31. August 2016 enden – obwohl es faktisch noch nicht einmal vollständig angelaufen ist. Aktuell beteiligen sich neben den christlichen Kirchen, dem Deutschen Olympischen Sportbund und einigen Wohlfahrtsverbänden erst zehn von 16 Bundesländern an dem EHS. „Administrative Unzulänglichkeit und mangelnde politische Sensibilität gehen hier in unverantwortlicher Weise zulasten von Betroffenen aus dem institutionellen Bereich. Es ist ihnen auch nicht zumutbar, dass sie vorsorglich bis Ende August 2016 Anträge stellen sollen, obwohl viele Länder noch gar nicht beigetreten sind, sie nicht wissen, wer diese Anträge in den Händen halten wird und ob und wann sie überhaupt bearbeitet werden“, so Rörig, „auch diese Frist muss gestrichen werden!“ Rörig fordert außerdem verbesserte Verwaltungsabläufe und Informationen für Betroffene: „Aktuell gibt es einen Bearbeitungsstau von über einem Jahr! Betroffenen wurden von den Mitgliedern des Runden Tisches und der damaligen Bundesregierung schnelle und unbürokratische Hilfen versprochen. Tatsache ist aber, dass Betroffene, die zum Beispiel dringend therapeutische Hilfe benötigen, im Schnitt ein Jahr auf eine Rückmeldung warten. Das ist eine Missachtung der berechtigten Interessen von Betroffenen!“ Rörig mahnte auch, dass viele Betroffene nicht wissen, dass diese Hilfen überhaupt existieren beziehungsweise auch dann beantragt werden können, wenn bereits durch die Institution Anerkennungszahlen geleistet wurden. „Wenn Betroffene nicht ausreichend informiert sind, werden ihnen wichtige Hilfen vorenthalten. Es braucht dringend mehr Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, um Betroffene über die ihnen zustehenden Hilfeleistungen umfassend zu informieren“, so Rörig. __________________________________________________________________________ Informations- und Kontaktmöglichkeiten für Betroffene zu den ergänzenden Hilfen: Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Telefonische Beratung: 0800 – 4001050 (kostenfrei) http://www.fonds-missbrauch.de/

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