Ingelheim am Rhein, 09.09.2024. Die Fachkommission des 2022 in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufenen „Pakts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat heute in Ingelheim seine gemeinsam mit dem Landesbetroffenenrat erarbeiteten Handlungsempfehlungen an die Landesregierung übergeben. An der Veranstaltung nahmen neben dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, und der Landesfamilienministerin Katharina Binz auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, sowie die gesamte Fachkommission und der Landesbetroffenenrat teil. Außerdem waren rund 300 Personen aus Landespolitik, Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, u.a.m. anwesend.
In einem fast zweijährigen Prozess wurden, gemeinsam mit dem ersten Betroffenenrat auf Landesebene und der interdisziplinären Fachkommission, wegweisende Handlungsempfehlungen für die Landesregierung erarbeitet. Dabei waren Strukturen wie Schule, Vereine, Polizei, Justiz und Fachberatungsstellen durchgehend eingebunden.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, lobte den Prozess und seine Ergebnisse:
„Es sind gute und wichtige Handlungsempfehlungen, die die Fachkommission unter Beteiligung des Landesbetroffenenrates erarbeitet hat. Sie geben allen in Politik und Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand, das hoffentlich nachhaltig Früchte tragen wird. Diese Handlungsempfehlungen können bundesweit als Beispiel für Good Practice dienen. Jetzt geht es darum, dass Politik zügig die Weichen für eine konsequente Umsetzung stellt. Darauf zählen Akteur:innen im Kinder- und Jugendschutz in Rheinland-Pfalz, denn erst dann können Kinder und Jugendliche besser geschützt werden und Betroffene die Unterstützung bekommen, die sie benötigen“. Der Pakt sei ein wesentlicher Baustein für gute und nachhaltige Zusammenarbeit im Kinderschutz im Land, den Kommunen und dem Bund. Klar sei: Nur gemeinsam könne es gelingen, Prävention, Hilfen, Forschung, aber auch Aufarbeitung voranzubringen und umzusetzen.
Zu den insgesamt 40 Handlungsempfehlungen, die in insgesamt sechs Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, zählen z.B. eine verpflichtende Einführung von Schutzkonzepten in Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten; bessere Zugänge zu Psychotherapien für Betroffene; Maßnahmen gegen Darstellungen sexualisierter Gewalt im Internet sowie die Einführung einer UBSKM auf Landesebene. Außerdem hat der Landesbetroffenenrat eine eigene Empfehlung zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
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