Berlin, 26.09.2024. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus besuchte heute das Landeskriminalamt Berlin. Das Dezernat LKA 13, das für Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen zuständig ist, stellte dort anhand von Fallbeispielen seine polizeiliche Ermittlungsarbeit im Kontext von digitaler sexualisierter Gewalt vor.
Kerstin Claus betonte: „Die Arbeit auf Landesebene ist zentral, wenn es um die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt geht. Nur mithilfe von gut ausgestatteten Ermittlungsbehörden können wir den enormen Anstieg an Missbrauchsdarstellungen im Netz, Cybergrooming und Sextortion begegnen und Kinder vor andauernder Gewalt schützen. Hierfür brauchen wir in allen Ländern eine Stärkung der Ermittlungsbehörden, um sexualisierte Gewalt im Netz wirksam zu bekämpfen. Jeder Ermittlungserfolg ist wichtig, denn er bietet die Chance, akuten Kindesmissbrauch zu stoppen und weitere Taten zu verhindern.“
Das LKA bestätigte, dass Täter zunehmend in pädokriminellen Netzwerken unterwegs sind, in denen sie sich über Taten austauschen, untereinander verstärken oder gar „schulen“. Eine neuere Methode der Ausbeutung, wie die sog. Sextortion, eine besonders perfide Form der Erpressung, zählt bereits zu den drei häufigsten Cybercrimes in Deutschland. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nicht nur dazu zu bringen, Nacktbilder oder Videos von sich zu erstellen und zu versenden. Die Täter fordern Geld von den Betroffenen und drohen damit, das Material in den sozialen Netzwerken zu verbreiten, oft mit einer Zeitfrist von nur wenigen Stunden oder Tagen. Die Mitarbeitenden des LKA betonten, dass dieses neue Phänomen - aber auch viele andere Interaktionen im Netz - vielen Eltern und Fachkräften noch nicht bekannt seien und dass es hier dringend mehr Aufklärung von Eltern und Lehrkräften brauche. Jugendliche selbst müssten ebenfalls gestärkt und aufgeklärt werden im Hinblick auf die Verbreitung von strafrechtlich relevantem Material und auf die Gefahren vorbereitet werden, die ihnen im Netz drohen können.
Laut Claus müsse Politik endlich auch die Anbieter von Online-Angeboten stärker in die Pflicht nehmen. Denn es sind auch die Plattformen, die abgestimmt auf kindliche und jugendliche Nutzer:innen, dafür sorgen müssten, dass Kinder und Jugendliche dort nicht mit sexualisierter Gewalt konfrontiert werden. Dies gilt sowohl für die praktische Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen, wie es das Jugendschutzgesetz vorsieht, als auch für das Scannen und Melden von existierenden Missbrauchsdarstellungen auf den Plattformen.
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