Berlin, 15.11.2024. In einer dritten Plenarsitzung wurde heute der Dialogprozess zur Entwicklung konkreter Standards für die Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in institutionellen Aufarbeitungsprozessen fortgesetzt. Rund 150 Teilnehmende – darunter Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen – setzten sich mit den komplexen Fragestellungen rund um den Schutz sensibler Informationen und die Wahrung von Rechten der Betroffenen auseinander, um eine bestmögliche Einbindung ihrer Expertise zu gewährleisten. Parallel zum heutigen Plenum wurde die Website freigeschaltet, die den gesamten Prozess dokumentiert und umfassende Informationen bereitstellt: www.der-dialogprozess.de
Im Fokus der Plenarsitzung standen die Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. In den bisherigen Arbeitsphasen wurde deutlich, dass diese zentralen Aspekte in Aufarbeitungsprozessen eine besondere Herausforderung darstellen. Häufig herrscht Unklarheit darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben und wie diese genutzt werden. Betroffene fordern daher klare, transparente Richtlinien, die den Schutz persönlicher Daten wahren, ohne den Fortschritt der Aufarbeitung zu behindern.
Der Dialogprozess läuft seit November 2023 mit intensiver Beteiligung. Initiiert wurde der sehr breit und partizipativ angelegte Austausch von der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, dem Betroffenenrat bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Kerstin Claus erklärt:"Die Einbeziehung von Betroffenenexpertise ist Voraussetzung dafür, dass Aufarbeitung überhaupt gelingen kann. Es muss aber sichergestellt werden, dass Art und Qualität einer solchen Beteiligung nicht einseitig durch die Institutionen diktiert oder Betroffene in diesen Prozessen instrumentalisiert und schlimmstenfalls neuen Traumatisierungen ausgesetzt werden. Um sowohl ihnen als auch den aufarbeitenden Stellen eine Orientierung zu geben, wollen wir gemeinsam Kriterien und Standards für die Betroffenenpartizipation entwickeln“.
Die dritte Plenarsitzung stellte die Weichen für die finale Arbeitsphase, die als „Textschmiede“ von Januar bis Mai 2025 angesetzt ist. In dieser letzten Phase werden die erarbeiteten Standards verschriftlicht. Diese sollen künftig als verbindlicher Leitfaden für institutionelle Aufarbeitungsprozesse dienen. Die Ergebnisse werden im Juni 2025 im Rahmen einer Abschlusstagung präsentiert. Ziel ist es, die entwickelten Standards bundesweit in die Praxis zu implementieren, um eine konsequente und nachhaltige Verbesserung der institutionellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu ermöglichen.
Ab sofort ist die Website zum Dialogprozess online und bietet umfassende Informationen, darunter Zwischenergebnisse, Protokolle und Synopsen der bisherigen Arbeitsphasen. Hier können sich Interessierte fortlaufend über den Fortschritt informieren und die Erarbeitung der Standards nachvollziehen.
Zur Landingpage des Dialogprozesses mit umfassenden Informationen und Materialien zum Download:
https://www.der-dialogprozess.de/
Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.
Weitere Informationen: Zu den Stellenangeboten