Aktuelles | 23.01.2025

FAST 800 BEWERBUNGEN FÜR DIE MITARBEIT IM NEUEN BETROFFENENRAT (2025-2030)

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Der Betroffenenrat steht für politische Beteiligung und gesellschaftliche Veränderung. Das große Interesse zeigt eindrucksvoll, wie viele Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sich aktiv gesellschaftlich engagieren und politisch wirksam sein möchten.“

Berlin, 23.01.2025. Im Dezember 2024 endete die Bewerbungsfrist für die Mitarbeit im neuen Betroffenenrat für die Jahre 2025–2030. Mit knapp 800 Bewerbungen für den Betroffenenrat 2025–2030 ist dies ein enormer Anstieg im Verhältnis zu den rund 200 Bewerbungen, die vor 5 Jahren für den Betroffenenrat 2020–2025 eingegangen waren.

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, betont die Bedeutung dieser Bereitschaft von so vielen Betroffenen sich zu engagieren: „Das starke Interesse an einer Mitarbeit im Betroffenenrat zeigt, dass viele Betroffene nicht nur ihre Erfahrungen teilen, sondern aktiv Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen möchten. Sie wollen mitgestalten, Veränderungen bewirken und zur Weiterentwicklung von Hilfeangeboten, Präventionsmaßnahmen und Aufarbeitung beitragen. Es geht ihnen darum, dass künftig Kinder besser geschützt und die Lebensrealität Betroffener nachhaltig verbessert wird. Ich danke allen Bewerber:innen für ihre Bereitschaft, mit ihrer Expertise mein Amt zu unterstützen. Dieses Signal erfordert immer wieder auch Mut und verdient höchsten Respekt. Aus der Arbeit des Betroffenenrates seit 2015 wissen wir: dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert – sowohl für die Politik als auch für die Gesellschaft insgesamt.“

Die hohe Zahl an Bewerbungen unterstreicht die steigende Bekanntheit des Betroffenenrats. Sie zeigt aber auch, was das UBSKM-Amt gemeinsam mit den dort verorteten ehrenamtlichen Gremien des Betroffenenrates und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowohl über die fachlich-politische Arbeit wie auch über kontinuierliche Aufklärungs-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erreicht hat. Auch die engagierte Unterstützung zahlreicher Netzwerkpartner:innen, die die Ausschreibung über ihre Kommunikationskanäle verbreitet haben, spielte hierbei eine entscheidende Rolle. So konnte die gezielte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit rund um die Bewerbungsphase einem deutlich größeren und vielfältigen Kreis von Betroffenen zugänglich gemacht werden. Ausgehend von den Bewerbungen ist es gelungen, Menschen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen anzusprechen, die in den unterschiedlichsten Kontexten sexuelle Gewalt erlebt haben und über vielfältige persönliche wie fachliche Expertise verfügen.

Mit dem Abschluss der Bewerbungsphase beginnt nun ein intensiver mehrstufiger Auswahlprozess, zu dem auch persönliche Kennenlern- und Auswahlgespräche voraussichtlich im April 2025 gehören.

Dem Auswahlgremium gehören neben der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus folgende Personen an:

  • Martina Hävernick, Fachberatungsstelle Tauwetter e. V.
  • Barbara Kavemann, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindsmissbrauchs
  • Silke Noack, Geschäftsführender Vorstand von N.I.N.A. e. V. und Leitung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch
  • Judyta Smykowski, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Christina Voigt, Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Jens Windel, Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim, Betroffenenbeirat der DBK)
  • Yasemin Yamak, Arbeitsstab der UBSKM, Geschäftsstelle Betroffenenrat

Die 18 Mitglieder des neuen Betroffenenrats sollen dann voraussichtlich im Sommer 2025 durch die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus berufen werden.

Hintergrund:
Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches Gremium, das 2015 erstmals berufen wurde und seitdem die politische Arbeit des UBSKM-Amtes beratend begleitet. Hier arbeiten Menschen zusammen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben und die ihre Expertise ebenso wie ihr Erfahrungswissen einbringen, um hierüber eine betroffenenorientierte, fachlich fundierte Debatte in Politik, Fachpraxis und Wissenschaft ebenso wie in der Gesellschaft voran zu bringen. Die Arbeit des Gremiums umfasst Themen wie Prävention, Hilfeangebote, rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Aufarbeitung. Der Betroffenenrat besteht aus maximal 18 Mitgliedern und wird für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten die Mitglieder des Betroffenenrats eine monatliche Aufwandsentschädigung und haben Anspruch auf Gruppen- und Einzelsupervision. Reisekosten und andere notwendige Auslagen wie beispielsweise Kinderbetreuung werden ebenfalls übernommen.

Informationen zum Betroffenenrat und zum Auswahlverfahren:

Praktikumsplätze

Wir bieten regelmäßig Praktikumsplätze im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Social Media an.



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