Berlin, 31.01.2025 Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für die Mitglieder des Betroffenenrates ein entscheidender Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Prävention, Schutz, Hilfen, Aufarbeitung und institutionalisierte Betroffenenbeteiligung als eine selbstverständliche Daueraufgabe staatlichen Handelns gesetzlich und damit verbindlich geregelt werden.
Dieses Gesetz ist der Beginn staatlicher Verantwortungsübernahme. Es ist ein Bekenntnis dafür, dass das Thema nicht mehr von der politischen Agenda verschwindet. Viele der nun gesetzlichen Regelungen gehen auf Forderungen zurück, die im Rahmen des 2010 von der damaligen Bundesregierung berufenen Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ formuliert worden sind.
Wir Mitglieder des Betroffenenrates begrüßen ausdrücklich, dass die im Bund geschaffenen Strukturen wie das Amt des/der Unabhängigen Beauftragten, der Betroffenenrat als ein ständiges Gremium der Politikberatung aus Betroffenenperspektive und die Unabhängige Aufarbeitungskommission nun endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Ein wesentlicher Baustein hierin und ein Qualitätsmerkmal ist die damit gesetzlich verankerte Einbeziehung von Menschen mit Erfahrungswissen und Mehrfachexpertisen.
Durch seine Arbeit bringt der Betroffenenrat die Perspektiven von Betroffenen strukturell und ständig in politische und damit auch gesellschaftliche Prozesse ein. Durch das Gesetz wird deutlich: Diese Arbeit und die Expertise Betroffener sind im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche elementar.
Wir Mitglieder des Betroffenenrats geben dem Thema viele Gesichter und stellen unsere Geschichten zur Verfügung, damit andere davon lernen können. Damit wirken wir einer gesellschaftlichen Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen entgegen, die in Kindheit und Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Damit ermöglichen wir auch Sprechräume in Politik und Gesellschaft. Das Gesetz ist ein wichtiger und zentraler Schritt! Verantwortungsübernahme wird jedoch nicht durch das reine Formulieren eines Gesetzes umgesetzt, sondern muss auch mit der Bereitstellung von erweiterten finanziellen Ressourcen einhergehen. Das erwarten wir als nächsten Schritt. Zudem fordern wir die Bundesländer auf, mit dem Bund gemeinsam die starken Strukturen auch auf der Länderebene voranzubringen unter anderem durch das Implementieren von Landesbetroffenenräten.
Der Betroffenenrat bei der UBSKM
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Der Pressemitteilung beinhaltet Forderungen und Ansichten der Mitglieder des Betroffenenrates und stellt nicht notwendigerweise die Position der UBSKM dar.
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