Berlin/Düsseldorf, 06.02.2025. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat heute als Sachverständige an der gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie der Kinderschutzkommission des nordrhein-westfälischen Landtags teilgenommen. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW, der die Einrichtung einer oder eines unabhängigen Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte vorsieht. Der Gesetzentwurf basiert auf den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Ziel ist es, Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu etablieren und Handlungssicherheit zu stärken. Die oder der künftige Beauftragte soll dabei insbesondere die Prävention und Intervention sowie die Wahrung der Kinderrechte, einschließlich des Kindeswohlvorrangs und des Rechts auf diskriminierungsfreies Aufwachsen, voranbringen.
Nachdem das Land bereits 2019 die Kinderschutzkommission eingerichtet und 2022 das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet hat, würde mit diesem Amt eine weitere zentrale Struktur geschaffen, die „maßgeblich zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beitragen könnte“, erklärte Kerstin Claus in ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Landtag. Besonders begrüßenswert sei die vorgesehene Unabhängigkeit des Amtes: „Die Unabhängigkeit ist wesentlich, um losgelöst von Legislaturperioden und politischem Diskurs den Kampf gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen nachhaltig und effizient führen zu können. Nur so kann das Amt mit verschiedenen Ressorts auf Augenhöhe zusammenarbeiten.“ Claus empfahl weiterhin, die Unabhängigkeit der Interessenvertretung explizit in der offiziellen Stellenbezeichnung zu nennen, um ihr noch mehr Gewicht zu verleihen.
Besonderen Wert legte die Missbrauchsbeauftragte in ihrer Stellungnahme darauf, das Themenfeld der sexualisierten Gewalt zu einem deutlichen Schwerpunkt des neuen Amtes zu machen. „Die Spezifika dieser Gewaltform und die damit verbundenen Täterstrategien erfordern besondere Handlungssicherheit in Prävention, Intervention und Hilfen. Noch immer wird sexualisierte Gewalt – gerade im nahen Umfeld von Kindern und Jugendlichen – zu selten für möglich gehalten. Selbst bei Fachkräften zeigt sich vielfach Unsicherheit zur Einschätzung des Ausmaßes von sexualisierter Gewalt und zu den erforderlichen Schritten, die es braucht, um diese verhindern oder bekämpfen zu können,“ erläuterte Claus. Neben der inhaltlichen Verankerung im Gesetzestext empfahl sie auch hier, die Thematik sprachlich explizit in die Bezeichnung des Amtes aufzunehmen.
Ein wichtiger nächster Schritt sei es, zeitnah die Einrichtung eines Landesbetroffenenrates auf den Weg zu bringen. Ein solches Gremium bei der oder dem künftigen Landesbeauftragten würde die Perspektive Betroffener systematisch einbinden und damit die Arbeit des neuen Amtes wesentlich stärken. „Die Einbindung von Betroffenen ist essenziell, um passgenaue Schutz- und Hilfesysteme zu etablieren“, erklärte Claus.
Mit ihrer Stellungnahme unterstrich sie die Bedeutung nachhaltiger Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die geplante Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW ist laut der Beauftragten eine zentrale Weichenstellung. Nun gelte es, das Gesetz weiter zu präzisieren und sicherzustellen, dass das Thema sexualisierte Gewalt einen hohen Stellenwert erhält.
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