Prävention | Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 08.04.2016

Stellungnahme zur Verlängerung der Antragsfristen beim „Fonds Sexueller Missbrauch“

Der Betroffenenrat begrüßt die Verlängerung der Laufzeit des „Fonds Sexueller Missbrauch“ (FSM) für Betroffene sexualisierter Gewalt im familiären Kontext über den 30.04.2016 hinaus.

Der Betroffenenrat begrüßt die Verlängerung der Laufzeit des „Fonds Sexueller Missbrauch“ (FSM) für Betroffene sexualisierter Gewalt im familiären Kontext über den 30.04.2016 hinaus. Dank des Engagements vielfältiger Betroffenengruppen, des Betroffenenbeirats des Ergänzenden Hilfesystems Fonds Sexueller Missbrauch und einzelner Betroffener sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) konnte dieses Minimalziel schließlich erreicht werden.

Dennoch gibt es weiteren Handlungsbedarf: Langfristig muss für alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend die Versorgung und individualisierte sachleistungsbezogene finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der durch den Missbrauch verursachten Folgen in einem Fonds sichergestellt werden. Darüber hinaus ist der Fonds vielen Betroffenen und Helfenden noch nicht bekannt, so dass es dringend notwendig ist, diesen öffentlichkeitswirksam allen Betroffenen zugänglich zu machen. Die Bundesländer, die bislang noch nicht in den Fond eingezahlt haben, müssen dies schnellstmöglich nachholen. Bestehende Versorgungslücken, beispielsweise für Betroffene in DDR-Heimen oder bei erlebter sexualisierter Gewalt vor 1949 müssen geschlossen werden. Die Bearbeitungszeiten für Anträge an den FSM müssen verkürzt werden. Der Fonds für Betroffene in Institutionen im Rahmen des „Erweiterten Hilfesystems“ (EHS) muss ebenfalls verlängert und weiter bekannt gemacht werden.

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