Betroffenenrat 2025–2030

Die Bewerbungsfrist für den Betroffenenrat ist abgelaufen. Wir bedanken uns für die zahlreichen Bewerbungen.

 

Sie sind von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen? Sie könnten sich vorstellen, für fünf Jahre ehrenamtlich in einem politisch einflussreichen Gremium mitzuwirken, das die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und ihren Arbeitsstab berät? Ihre Expertise und Ihr Wissen sind wertvoll.

Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.

Von Menschen lernen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erfahren haben – das ist ein Kernanliegen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (USBKM) in der Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt es leider überall. Die Geschichten und Hintergründe der Betroffenen sind dabei so verschieden wie die Bevölkerung selbst.  

Um möglichst vielfältige Stimmen zu hören und an politisch wirksamer Stelle einzubringen, wurde der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2015 ins Leben gerufen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Für die kommende Amtszeit von 2025 bis 2030 werden 18 Mitglieder für den Betroffenenrat gesucht. 

Sie haben Interesse und sind im Juni 2025 mindestens 18 Jahre alt? Dann bewerben Sie sich bis zum 6. Dezember und bringen Sie Ihre Perspektive ein. Weiterführende Hinweise zum Ausfüllen finden Sie ebenfalls unter dem Link. Auf Wunsch steht unter 08004455530 auch eine telefonische Ausfüllhilfe zur Verfügung. Die Telefonzeiten sind Mo, Mi und Fr von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie Di und Do von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei der Ausfüllhilfe handelt es sich um eine vertrauliche Kooperation zwischen dem Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und der UBSKM im Rahmen der Ausschreibung für den Betroffenenrat 2025–2030. 

Die Arbeit im Betroffenenrat ist ein herausforderndes Ehrenamt. Wir können Trigger nicht ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass es im Betroffenenrat nicht um die Aufarbeitung der eigenen Geschichte geht. Vielmehr gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Gewalterfahrung bereits bearbeitet haben. Für uns ist zentral, dass Sie die Deutungshoheit über Ihre Geschichte behalten. Sie müssen nichts von sich preisgeben, was Sie nicht möchten.

 

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Aufruf zur Bewerbung für den Betroffenenrat 2025-2030 bei der UBSKM
Dauer:

Was ist der Betroffenenrat?

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches, politisch beratendes Gremium beim UBSKM-Amt. Er wurde 2015 ins Leben gerufen, damit erwachsene Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend jedweden Tatkontextes erlebt haben, ihr Erfahrungswissen und ihre Expertisen in das politische Geschehen, in die Fachwelt und in den öffentlichen Diskurs einbringen. Er steht für Empowerment, Stärkung von Partizipationsstrukturen von Betroffenen und gesellschaftliche Veränderungen im Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt. Der Betroffenenrat besteht aus maximal 18 Mitgliedern und wird für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Die Amtszeit des aktuellen Betroffenenrats endet im Juni 2025.

Wie arbeitet der Betroffenenrat?

Der Betroffenenrat begleitet die Arbeit der UBSKM und berät sie und ihren Arbeitsstab. Er wirkt bei der Entwicklung von Konzepten, Vorhaben und Maßnahmen mit und hat beratenden Einfluss auf Stellungnahmen und Positionen der UBSKM und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. 

Konkret lässt sich die Arbeit des Betroffenenrates folgendermaßen beschreiben: 

  • Er trifft sich regelmäßig (mindestens sechsmal im Jahr) mit der UBSKM und ihrem Arbeitsstab, um aktuelle Themen zu diskutieren, neue Handlungsfelder zu identifizieren und Positionen zu schärfen.
  • Die Mitglieder des Betroffenenrates beraten die UBSKM bei Vorhaben, etwa in den Themenbereichen Hilfen, Prävention, rechtliche Regelungen und juristische Praxis.
  • Der Betroffenenrat wirkt mit bei wesentlichen Projekten der UBSKM und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, wie zum Beispiel beim Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Aufarbeitungsprozessen oder bei der Errichtung eines Forschungszentrums zur Häufigkeit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
  • Er nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben aus Bund und Ländern – schriftlich sowie in Anhörungen.
  • Der Betroffenenrat gestaltet seine eigene Öffentlichkeits- und Pressearbeit über seine AG „Presse“ und beteiligt sich auch an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der UBSKM.  

Was sind die konkreten Aufgaben eines Mitglieds des Betroffenenrates?

  • Die regelmäßige Kommunikation nach innen – also der enge Kontakt zwischen den Mitgliedern sowie die eigenständige Koordinierung von Arbeits- oder Veranstaltungstreffen zu Schwerpunktthemen.
  • Die gemeinsame Vor- und Nachbereitung sowie Co-Moderation von Sitzungen im Rotationsprinzip, einschließlich thematischer Recherchen.
  • Die Kommunikation nach außen, zum Beispiel gemeinsam abgestimmte Auftritte in der Öffentlichkeit, das Präsentieren der Arbeit des Betroffenenrats in verschiedenen Formaten – auch im internationalen Austausch mit anderen Betroffenengruppen.
  • Die Organisation von und Teilnahme an Kongressen oder Workshops im Rahmen der öffentlichen Arbeit des Betroffenenrates.
  • Die mündliche Präsentation von Stellungnahmen und Positionen des Betroffenenrats auf Einladung von verschiedenen politischen Gremien, zum Beispiel im Rahmen des Nationalen Rats.
  • Die Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Nationalen Rats.
  • Das Schreiben von Texten auf Basis der gemeinsam erarbeiteten Positionen.
  • Das Schreiben von Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene.

Wichtig ist, dass im Betroffenenrat sehr viele Aufgaben und Anfragen zur Mitwirkung anfallen, die je nach Expertise und Interessensgebiet untereinander abgestimmt und aufgeteilt werden können. Nicht jede:r muss alles machen – aber alle tragen mit dem jeweiligen Wissen und persönlichen Engagement dazu bei, dass der Betroffenenrat als gemeinsames Gremium zuverlässig agiert.

Warum sollte ich mich im Betroffenenrat engagieren?

Der Betroffenenrat hat in der Vergangenheit politisch schon viel bewegt – als Mitglied können auch Sie etwas bewirken und zu positiven Veränderungen beitragen. Sie werden Teil eines anerkannten Gremiums, das sich konstruktiv mit dem Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen befasst. So können Sie Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen und politische sowie gesellschaftliche Prozesse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, zur Ausgestaltung von Hilfeangeboten, zur Aufarbeitung und zur Forschung im Themenfeld aktiv mitgestalten.

Häufige Fragen zur Arbeit im Betroffenenrat

Jedes Mitglied kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 700 Euro monatlich beantragen und erhalten. Dazu kommt die Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten sowie eventueller Kinderbetreuungskosten.

Sie müssen nicht in der Öffentlichkeit auftreten, und Sie können auch einen Alias-Namen verwenden. Völlige Anonymität kann aber leider nicht gewährleistet werden, da für administrative Vorgänge wie etwa die Überweisung der Aufwandsentschädigung oder den Einlass ins Ministerium Ihr Klarname nötig ist.

Grundsätzlich soll der Betroffenenrat die Perspektiven der Betroffenen auch nach außen repräsentieren und das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das für viele Menschen nach wie vor „weit weg“ ist, konkret machen und in die Mitte der Gesellschaft bringen. Das heißt auch, dass „echte“ Personen für den Betroffenenrat stehen und zum Beispiel auf der Website der Unabhängigen Beauftragten sichtbar sind oder auf Veranstaltungen als Expert:innen sprechen.

Nein, Sie müssen nicht von Ihrer Gewalterfahrung erzählen. Da Ihre Arbeit im Betroffenenrat aber auch Ihre eigene Biographie berühren wird, ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Geschichte bearbeitet haben.

Nein, das ist nicht nötig. Und nicht alle Aufgaben erfordern das Lesen und Schreiben von schwierigen Texten.

Im Bewerbungsbogen können Sie angeben, ob Sie Unterstützung benötigen oder welche Sie mitbringen (zum Beispiel einen Assistenzhund). Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an das Team. Entweder per E-Mail an bewerbung-betroffenenrat@ubskm.bund.de oder telefonisch unter +49 (0) 30-18 555 1555. Die Telefonzeiten sind Mo, Mi und Fr von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie Di und Do von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Es gibt regelmäßige Teamsupervision zur professionellen Arbeits- und Prozessbegleitung durch geschulte Fachkräfte und Beratung in Fragen der Inklusion. Einzelsupervisionen sind auf Anfrage möglich. Auch Schulungen zu relevanten Themen sind möglich.

Was erwartet mich im Ehrenamt?

Als Mitglied im Betroffenenrat nehmen Sie für fünf Jahre ein Ehrenamt an. Das sollten Sie dazu wissen:

  • Ihre aktive Mitgestaltung und Eigeninitiative sind wichtig: Der Erfolg der Arbeit des Betroffenenrats hängt davon ab. Das heißt zum Beispiel: Sie übernehmen Aufgaben wie Texte erarbeiten oder ihren Entstehungsprozess mitbegleiten, Sie nehmen an Meetings teil und beteiligen sich aktiv an Arbeitsgruppen.
  • Wie viel Zeit Sie für das Ehrenamt aufbringen, kann schwanken. Von circa 20 Stunden monatlich vorwiegend an Werktagen sollten Sie auf jeden Fall ausgehen. Selbstverständlich sind Ihre eigenen Ressourcen und Möglichkeiten maßgeblich und relevant.
  • Die Mitglieder treffen sich online und offline. Sitzungen finden meist in Präsenz in Berlin statt. Eventuelle Reise- und Kinderbetreuungskosten werden übernommen.
  • Im Betroffenenrat arbeiten verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebensmodellen zusammen. Es wird engagiert diskutiert. Mögliche Konflikte werden konstruktiv gelöst.
  • Der Datenschutz spielt für die Arbeit im Betroffenenrat eine große Rolle. Diskretion ist eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft, denn Sie haben Zugang zu sensiblen Informationen.

Was muss ich zum Auswahlprozess wissen?

Hier sind die wichtigsten Informationen zum Bewerbungsprozess:

Die Auswahl der 18 Mitglieder des Betroffenenrats erfolgt durch ein Auswahlgremium der Unabhängigen Beauftragten.  

Dem Auswahlgremium gehören die UBSKM sowie eine Mitarbeiterin aus dem Arbeitsstab an. Außerdem haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindsmissbrauchs jeweils eine Person als Vertreter:in entsendet. Dem Auswahlgremium gehören auch drei Personen an, die die Betroffenenperspektive vertreten.  

Folgende Mitglieder gehören dem Auswahlgremium an (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Martina Hävernick, Fachberatungsstelle Tauwetter e. V.
  • Barbara Kavemann, entsendet von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindsmissbrauchs
  • Silke Noack, Geschäftsführender Vorstand von N.I.N.A. e. V. und Leitung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch
  • Judyta Smykowski, entsendet von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Christina Voigt, entsendet von der Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Jens Windel, Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim, Betroffenenbeirat der DBK, Betroffenenrat Nord (Hildesheim/Hamburg/Osnabrück)
  • Yasemin Yamak, Arbeitsstab der UBSKM, Geschäftsstelle Betroffenenrat

Das Auswahlgremium sichtet alle Bewerbungen und entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt und dann zu einem Gespräch im März/April 2025 eingeladen wird. Das Auswahlgremium schlägt nach allen Gesprächen 18 Personen vor. Die Ernennung erfolgt durch die UBSKM im Mai/Juni 2025.  

Ziel ist eine möglichst vielfältige Zusammensetzung des Betroffenenrats hinsichtlich Alter, Geschlecht, Tatkontext und persönlichen Interessensgebieten im Themenfeld sowie hinsichtlich individueller Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Zuschreibungen und/oder strukturellen Benachteiligungen. Auch aktuelle oder ehemalige Mitglieder können sich für eine weitere Amtszeit bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen.

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