Leichte Sprache

Herzlich willkommen!

Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache zur Bewerbung für den Betroffenen-Rat 2025–2030.

Was ist der Betroffenen-Rat?

Der Betroffenen-Rat ist eine Gruppe von Menschen.

Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben.

In ihrer Kindheit und Jugend.

Der Betroffenen-Rat besteht aus maximal 18 Mitgliedern.

Er wurde 2015 ins Leben gerufen.

Was machen die Menschen im Betroffenen-Rat?

Sie beraten die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindes-Missbrauchs (UBSKM) politisch.

So können erwachsene Menschen ihre Erfahrungen und ihr Wissen an die UBSKM weitergeben.

Und so können sie Einfluss nehmen:

  • auf die Politik
  • auf die Fachwelt
  • und auch den öffentlichen Diskurs.

Amts-Zeit und Bewerbungs-Frist

Der Betroffenen-Rat wird für fünf Jahre berufen.

Die Amts-Zeit vom aktuellen Betroffenen-Rat endet 2025.

Dann wird ein neuer Rat gewählt.

Sie können sich bis zum 6. Dezember als Mitglied bewerben.

Auf der Seite www.bewerbung-betroffenrat.de erhalten Interessierte alle wichtigen Informationen zur Bewerbung.

Dort erklären wir, was der Betroffenen-Rat ist und was seine Aufgaben sind.

Auch, wer sich bewerben kann und wie die Bewerbung funktioniert.

Wie viel Arbeit gibt es im Betroffenen-Rat?

Die Arbeit im Betroffenen-Rat ist ein Ehren-Amt.

Sie müssen etwa 20 Stunden Arbeits-Zeit im Monat dafür einplanen.

Dafür bekommen Sie 700 Euro im Monat als Entschädigung für den Aufwand.

Wer kann sich bewerben?

Menschen können sich als Mitglied bewerben:

  • wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben,
  • wenn sie die Erlebnisse als Kind oder Jugendliche gemacht haben,
  • wenn sie ihre Erfahrung bearbeitet haben,
  • und wenn sie im Juni 2025 mindestens 18 Jahre alt sind.

Wie Sie sich bewerben können:

Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu bewerben:

  1. über einen Online-Bewerbungs-Bogen, der Link ist hier: Online-Bewerbungs-Bogen
  2. Sie können den Bewerbungs-Bogen auch als PDF herunterladen und dann per E-Mail oder Post verschicken.
  3. Es ist auch möglich, diese Nummer anzurufen, um sich beim Ausfüllen helfen zu lassen: 0800 4455 530.

Was passiert nach der Bewerbung?

Ein Gremium sichtet alle Bewerbungen.

Danach entscheidet es, wer in die engere Auswahl kommt.

Diese Bewerber werden zu einem Gespräch im März/April 2025 eingeladen.

Das Auswahl-Gremium schlägt nach allen Gesprächen 18 Personen vor.

Die UBSKM ernennt die neuen Mitglieder im Mai/Juni 2025.

Webanalyse / Datenerfassung