Herzlich willkommen!
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache zur Bewerbung für den Betroffenen-Rat 2025–2030.
Was ist der Betroffenen-Rat?
Der Betroffenen-Rat ist eine Gruppe von Menschen.
Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben.
In ihrer Kindheit und Jugend.
Der Betroffenen-Rat besteht aus maximal 18 Mitgliedern.
Er wurde 2015 ins Leben gerufen.
Was machen die Menschen im Betroffenen-Rat?
Sie beraten die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindes-Missbrauchs (UBSKM) politisch.
So können erwachsene Menschen ihre Erfahrungen und ihr Wissen an die UBSKM weitergeben.
Und so können sie Einfluss nehmen:
- auf die Politik
- auf die Fachwelt
- und auch den öffentlichen Diskurs.
Amts-Zeit und Bewerbungs-Frist
Der Betroffenen-Rat wird für fünf Jahre berufen.
Die Amts-Zeit vom aktuellen Betroffenen-Rat endet 2025.
Dann wird ein neuer Rat gewählt.
Sie können sich bis zum 6. Dezember als Mitglied bewerben.
Auf der Seite www.bewerbung-betroffenrat.de erhalten Interessierte alle wichtigen Informationen zur Bewerbung.
Dort erklären wir, was der Betroffenen-Rat ist und was seine Aufgaben sind.
Auch, wer sich bewerben kann und wie die Bewerbung funktioniert.
Wie viel Arbeit gibt es im Betroffenen-Rat?
Die Arbeit im Betroffenen-Rat ist ein Ehren-Amt.
Sie müssen etwa 20 Stunden Arbeits-Zeit im Monat dafür einplanen.
Dafür bekommen Sie 700 Euro im Monat als Entschädigung für den Aufwand.
Wer kann sich bewerben?
Menschen können sich als Mitglied bewerben:
- wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben,
- wenn sie die Erlebnisse als Kind oder Jugendliche gemacht haben,
- wenn sie ihre Erfahrung bearbeitet haben,
- und wenn sie im Juni 2025 mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie Sie sich bewerben können:
Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu bewerben:
- über einen Online-Bewerbungs-Bogen, der Link ist hier: Online-Bewerbungs-Bogen
- Sie können den Bewerbungs-Bogen auch als PDF herunterladen und dann per E-Mail oder Post verschicken.
- Es ist auch möglich, diese Nummer anzurufen, um sich beim Ausfüllen helfen zu lassen: 0800 4455 530.
Was passiert nach der Bewerbung?
Ein Gremium sichtet alle Bewerbungen.
Danach entscheidet es, wer in die engere Auswahl kommt.
Diese Bewerber werden zu einem Gespräch im März/April 2025 eingeladen.
Das Auswahl-Gremium schlägt nach allen Gesprächen 18 Personen vor.
Die UBSKM ernennt die neuen Mitglieder im Mai/Juni 2025.