Aktuelles | 08.04.2025

UBSKM-Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft

Das UBSKM-Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Berlin, 08.04.2025. Heute wurde das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" (kurz: UBSKM-Gesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wird am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 31. Januar 2025 verabschiedet und der Bundesrat am 21. März zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Angesichts des Bruchs der Ampelkoalition im November 2024 war ungewiss, ob das Gesetz noch in der 20. Legislaturperiode verabschiedet würde.

Anlässlich der Zustimmung des Bundesrats im März betonte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus bereits, wie wichtig diese breite politische Unterstützung sei - und dass sie sich insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum, für flächendeckende Schutzkonzepte sowie für umfassende Dunkelfeldforschung und konsequente, betroffenenorientierte Aufarbeitung von Taten in der Vergangenheit einsetzen werde.

Die künftige Bundesregierung forderte sie auf, umgehend ein rechts- und haushaltskonformes Nachfolgemodell zum Fonds Sexueller Missbrauch zu etablieren. Dies sei erforderlich, weil es der vorherigen Ampel-Regierung nicht gelungen war, dieses so wichtige niedrigschwellige Hilfesystem für Betroffene im Rahmen des Gesetzes dauerhaft abzusichern. Dies sei erforderlich, weil es aktuell laut einer neuen Richtlinie des Bundesfamilienministeriums bis Ende 2028 abgewickelt werden soll (siehe Pressemitteilung vom 14.03.2025).

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