Das Foto zeigt 36 Mitglieder des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen beim gemeinsamen Fototermin anlässlich einer Sitzung. Die Vertreter:innen stehen vor einer weißen Fotowand des Nationalen Rats.

Gremien

Zur Umsetzung der übertragenen Aufgaben setzt das UBSKM-Amt auf eine starke Zusammenarbeit mit Partnerstrukturen. Dazu zählen der Betroffenenrat, der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Betroffenenrat

Seit Frühjahr 2015 wird die Arbeit des UBSKM von einem Betroffenenrat begleitet. Er wirkt strukturiert und kontinuierlich an den politischen und fachlichen Aktivitäten des UBSKM mit. Am 4. Juni 2020 hat die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates beim UBSKM für die Dauer von fünf Jahren berufen. Seit dem 1. Januar 2022 gehören dem Betroffenenrat 17 Mitglieder an.

14 Portraits auf einer Fotowand mit dem Titel: Betroffenenrat

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Im Dezember 2019 wurde gemeinsam vom UBSKM und der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendliche“ ins Leben gerufen. Der Nationale Rat ist das Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog von Vertreter:innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Fachpraxis und Betroffenen. Ziel des Gremiums ist es, sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und den Folgen des Missbrauchs dauerhaft entgegenzuwirken.

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Konstituierung 2019

Von den Mitgliedern des Nationalen Rats wurden bis Juni 2021 in einer „Gemeinsamen Verständigung“ Ziele und konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen, sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führen sollen.

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Seit Frühjahr 2016 untersucht die Unabhängige Aufarbeitungskommission Missbrauch in Institutionen und im familiären Kontext in Deutschland. Die Kommission verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufzuzeigen. Sie soll Strukturen aufdecken, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit ermöglicht und Aufarbeitung verhindert haben. Schwerpunkt der Arbeit und zentrale Erkenntnisquelle sind bundesweite vertrauliche Anhörungen von Betroffenen, öffentliche Hearings sowie eigene Forschungsvorhaben.

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, 2019

Die Kommission wurde 2016 vom Unabhängigen Beauftragten berufen. In ihrem Zwischenbericht veröffentlichte sie im Juni 2017 erste Erfahrungen und Ergebnisse ihrer Arbeit. Der Bilanzbericht wurde Anfang April 2019 vorgelegt.

Webanalyse / Datenerfassung

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