Schriftbild Du bist gefragt
Aus unserer Sicht | Aktuelles | 15.05.2017

„Du bist gefragt!“ unterstützt Präventionsarbeit in Einrichtungen

Berlin, 15. Mai 2017. Jugendliche können ab sofort die Maßnahmen von Einrichtungen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt vertraulich bewerten. Dazu steht der Online-Fragebogen „Du bist gefragt!“ unter www.fragen-an-dich.de bereit.

Einrichtungen und Organisationen, in denen Jugendliche leben, lernen oder auch Ihre Freizeit verbringen, wird mit dem Online-Fragebogen „Du bist gefragt!“ ein Instrument an die Hand gegeben, zu überprüfen, welche ihrer Präventionsmaßnahmen von Jugendlichen wahr genommen werden und wie sie diese bewerten. „Die Perspektive der Jugendlichen ist wichtig! Nur so können Einrichtungen erfahren, ob Schutz und Hilfen bei den Jugendlichen auch ankommen und ob und an welchen Stellen der Schutz verbessert werden sollte“, sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. „Es ist wichtig, Jugendliche bei der Entwicklung von Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt zu beteiligen. Deswegen werbe ich dafür, „Du bist gefragt“ in Wohngruppen, Schulklassen oder Sportvereinen einzusetzen.“

„Du bist gefragt!“ wird bis Ende Mai 2018 auf www.fragen-an-dich.de online stehen. Die Befragung richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren und ist für die verschiedenen Handlungsfelder inhaltlich und sprachlich passend programmiert. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa zehn Minuten und kann am PC, über Smartphone oder Tablet erfolgen. Die Befragung und Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden der Einrichtung oder Organisation in Form von Tabellen und Grafiken bereitgestellt.

Ergebnisse können in Monitoring einfließen

Das Selbstevaluationstool „Du bist gefragt!“ ist Teil des Projekts „Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland 2015 – 2018“, mit dem das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) vom Unabhängigen Beauftragten 2014 beauftragt wurde. Ziel ist eine Bestandsaufnahme zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen in Einrichtungen und Organisationen. Nach freiwilliger und aktiver Zustimmung der teilnehmenden Einrichtungen und Organisationen fließen die Ergebnisse anonym in den Abschlussbericht zum Monitoring ein. Dies gilt jedoch aufgrund landesspezifischer Regelungen nicht für Schulen und Internate.

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